Landwirtschaft & Weinbau
Wichtiger Hinweis zu den Aufbauhilfen im Flutgebiet:
Die Antragsfristen für die Aufbauhilfen für Landwirtschaft und Weinbau enden aufgrund der Europarechtlichen Bestimmungen zum 31. Dezember 2024. Weitere Informationen aus der Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz gibt es HIER.
Der Kreis Ahrweiler ist wie kein zweiter Landkreis im Land Rheinland-Pfalz durch die Vielfalt seiner Bodennutzung geprägt. Naturräumlich können drei verschiedene Gebiete voneinander abgegrenzt werden. Es sind dies die Eifel, die fast das gesamte Gebiet des Landkreises einnimmt, die Niederungen am Rhein und an der unteren Ahr, sowie das Gebiet der Gemeinde Grafschaft, das einen Ausläufer der Kölner Bucht darstellt.
Die Untere Landwirtschaftsbehörde nimmt schwerpunktmäßig die Weinbau- und Agrarförderung wahr. Nachfolgend sind Informationen zu den verschiedenen Themengebieten zusammengestellt.
Im elektronischen Antragsverfahren LEA können bis zum 15.05. des jeweiligen Jahres Anträge auf Agrarförderung elektronisch gestellt oder bis zum 30.09. Antragsdaten geändert werden: