Schulbuchausleihe
Kontakt für die Schulbuchausleihe:
Schulbuchausleihe@kreis-ahrweiler.de
Aktuelle telefonische Erreichbarkeit:
Sachbearbeiterin Frau Ohlert – Montag bis Freitag – halbtags
Sachbearbeiterin Frau Struck – Montag bis Donnerstag – ganztags
Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz können an der Schulbuchausleihe teilnehmen.
Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe ohne Leihgebühr. Werden die Einkommensgrenzen überschritten, ist die Ausleihe gegen Leihgebühr möglich.
Die Zuständigkeit liegt beim Schulträger und gilt für den Kreis
Ahrweiler für folgende Schulen:
- Philipp Freiherr von Boeselager Realschule plus Ahrweiler
- Hocheifel Realschule plus und Fachoberschule Adenau
- Erich-Klausener-Gymnasium Adenau
- Peter-Joerres Gymnasium Ahrweiler
- Are Gymnasium Bad Neuenahr
- Rhein-Gymnasium Sinzig
- Integrierte Gesamtschule Remagen
- Berufsbildende Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler, aber nur folgende Schulformen:
- Berufliches Gymnasium
- Berufsfachschule I und II
- Berufsoberschule I und II
- Höhere Berufsfachschule I und II
Nähere Einzelheiten zum Verfahren und den Antrag finden Sie hier:
Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2025/2026
- Infobrief der Kreisverwaltung (Ausleihe ohne Gebühr)
- PDF-Antragsvordruck (Ausleihe ohne Gebühr)
- Merkblatt des Landes (Ausleihe ohne Gebühr)
- Infobrief Kreisverwaltung (Ausleihe mit Gebühr)
- Merkblatt des Landes (Ausleihe mit Gebühr)
- Teilnahmebedingungen Schuljahr 2024/2025
Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025
- Infobrief der Kreisverwaltung (Ausleihe ohne Gebühr)
- PDF-Antragsvordruck (Ausleihe ohne Gebühr)
- Merkblatt des Landes (Ausleihe ohne Gebühr)
- Infobrief Kreisverwaltung (Ausleihe mit Gebühr)
- Merkblatt des Landes (Ausleihe mit Gebühr)
- Teilnahmebedingungen Schuljahr 2024/2025
Hier können Sie den Antrag innerhalb der Antragsfrist ganz bequem online stellen:
ONLINE-ANTRAG Schuljahr 2025/2026 (Schulbuchausleihe ohne Gebühr)