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Raumordnung und Landesplanung

Die Raumordnung ist die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes. Übergeordnetes Ziel dabei ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen.

Dabei bedeutet Gleichwertigkeit nicht die Schaffung identischer Lebensverhältnisse, sondern Chancengleichheit zur Teilnahme an den kulturellen, sozialen und ökonomischen Angeboten in den einzelnen Regionen.

Die Umsetzung der Raumordnung obliegt den Ländern (Landesplanung) und in Rheinland-Pfalz zusätzlich den Regionen (Regionalplanung). Gesetzliche Grundlagen sind das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) sowie das Landesplanungsgesetz für Rheinland-Pfalz (LPlG).

Der Landkreis Ahrweiler gehört zur Region Mittelrhein-Westerwald, deren Planungsaufgaben die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald mit Sitz in Koblenz ausführt. Dazu gehört in der Hauptsache die Aufstellung und Änderung des regionalen Raumordnungsplans in der Region Mittelrhein-Westerwald.

Aufgabenschwerpunkt der Kreisverwaltung als Untere Landesplanungsbehörde sind die Abgabe von landesplanerischen Stellungnahmen zu Bauleitplanungen (Flächennutzungsplan) kreisangehöriger Kommunen sowie die raumordnerische Prüfung zu raumbedeutsamen Einzelvorhaben (z. B. große Windenergieanlagen, großflächige Einzelhandelsbetriebe) im Landkreis Ahrweiler in einem förmlichen Raumordnungsverfahren. Dabei dienen neben den erwähnten gesetzlichen Grundlagen das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RRoPl MRWW) als Beurteilungsgrundlage. Soweit ein Vorhaben kreisübergreifende Auswirkungen hat, ist die Obere Landesplanungsbehörde bei der  Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz zuständig. Oberste Landesplanungsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Sport.

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