Hilfe zur Pflege

Vollstationäre Hilfe zur Pflege

Die anfallenden Kosten für eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim stellen viele Betroffene vor eine besondere Herausforderung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind budgetiert. Oft reicht die Rente nicht aus, um den Restbetrag zu finanzieren. Sofern vorhandene Vermögenswerte aufgebraucht sind, können die restlichen Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernommen werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Pflegebedürftigen mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden und eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht in Betracht kommt oder im Einzelfall nicht zugemutet werden kann. 

Auch für teilstationäre Maßnahmen wie Tages- oder Nachpflege sowie für eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann ergänzend Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Kontakt:

Buchstaben A – C

Frau Hoffmann
Telefon:  02641-975 437
Zimmer: 2.15
Mail: Pflege@kreis-ahrweiler.de

Buchstaben D – I

Frau Kietzmann
Telefon 02641-975 488
Zimmer: 2.03
Mail: Pflege@kreis-ahrweiler.de

Buchstaben J – M

Frau Schüller
Telefon: 02641-975-393
Zimmer: 2.04
Mail: Pflege@kreis-ahrweiler.de

Buchstaben N – R sowie W – Z

Frau Hentschel
Telefon: 02641-975 467
Zimmer: 2.04
Mail: Pflege@kreis-ahrweiler.de

Buchstaben S – V

Frau Müller
Telefon: 02641-975 426
Zimmer: 2.03
Mail: Pflege@kreis-ahrweiler.de

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