Förderungsrichtlinien des Jugendamts
Die Förderungsrichtlinien des Jugendamts der Kreisverwaltung Ahrweiler regeln die Bezuschussung von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Familienbildung und -erholung sowie von Jugendheimen und Jugendgruppenräumen. Kreiszuschüsse hierfür können im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an anerkannte Träger der Jugendhilfe gewährt werden, wenn die in den Förderungsrichtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Förderungsrichtlinien regeln ferner die Bezuschussung von Kindertagesstätten sowie die Höhe der Elternbeiträge für die Kita-Betreuung unter 2-Jähriger.