Jagdsteuer

Was ist die Jagdsteuer?

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne von Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz. Aufwandsteuern erfassen eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen, sie stellen also auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ab.

Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung erfüllt die Besteuerung des Jagdrechts diese Voraussetzung. Die Jagdsteuer wird als traditionelle Aufwandssteuer angesehen, denn die Ausübung des Jagdrechts erfordert in aller Regel nach wie vor die Aufwendung erheblicher finanzieller Mittel (z. B. zu leistende Jagdpacht, Wildschadenverhütungsmaßnahmen und Wildschadenersatz). Die Jagdausübung bringt damit zugleich eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck.

Bemessung und Steuerpflicht

Steuerpflichtig ist jeder, dem das Recht zur Ausübung der Jagd zusteht (Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer). Im Landkreis Ahrweiler liegt der Steuersatz bei 20 % der Jahresjagdpacht.

Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen der neben genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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