Förderung von Kulturprojekten

Ziel ist es, ein anspruchsvolles und attraktives kulturelles Angebot im Kreis Ahrweiler zu ermöglichen.
Die Kulturförderung trägt zur Vernetzung von kulturellen Initiativen bei und unterstützt kulturelle Highlight-Projekte von regionaler und überregionaler Strahlkraft.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können
- Kommunen
- Vereine
- Initiativen
- Kulturengagierte.
Ausgenommen sind:
- Kommerzielle Kulturangebote
- Projektangebote für Kinder und Jugendliche (Anfragen hierzu richten Sie bitte an das Kreisjugendamt bzw. an die kommunalen Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger)
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden kulturelle Vorhaben, die nach folgenden Kriterien ausgewählt werden:
- Qualität: Das Kulturprojekt sollte für die Region ein anspruchsvolles und attraktives Angebot darstellen.
- Strahlkraft: Das Projekt sollte von kreisweiter (regionaler bzw. überregionaler) Strahlkraft sein.
Wie wird die Förderung beantragt?
Für den Antrag auf Förderung von kulturellen Vorhaben steht das Antragsformular zum Download zur Verfügung.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Kulturförderung wird als anteiliger Zuschuss zu Projektkosten gewährt. Der Projektträger weist mit der öffentlichkeitswirksamen Verwendung des Logos „Kultur im Kreis Ahrweiler“ auf die Unterstützung durch den Kreis Ahrweiler hin. Eine Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss und entsprechender Rechnungslegung.