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Förderung von Kulturprojekten

Der Kreis Ahrweiler fördert kulturelle Initiativen und trägt zur Vernetzung und Stärkung des kulturellen Lebens bei. Unterstützt werden sowohl etablierte Kulturprojekte als auch aufstrebende künstlerische Initiativen, die das kulturelle Leben in der Region bereichern und neue Impulse setzen.

Der Fokus liegt darauf, kulturelle Highlight-Projekte von kreisweiter, regionaler und überregionaler Strahlkraft zu unterstützen. Ob Theateraufführungen, Konzerte oder Ausstellungen – der Kreis Ahrweiler fördert Projekte unterschiedlichster Art. Dabei wird auf Vielfalt und Qualität Wert gelegt, um ein breites Publikum anzusprechen und das kulturelle Angebot im Kreis Ahrweiler kontinuierlich zu bereichern.

Ziel ist es, Kulturschaffende dabei zu unterstützen, ein anspruchsvolles und attraktives kulturelles Angebot in der Region umzusetzen und somit gemeinsam eine lebendige und vielfältige Kulturlandschaft im Kreis Ahrweiler zu gestalten.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können

  • Kulturengagierte
  • Ortsgemeinden und Ortsbezirke
  • Vereine und Vereinsgemeinschaften
  • bürgerschaftliche Initiativen und Gruppierungen

Ausgenommen sind:

  • Privatpersonen
  • gewerbsmäßige Institutionen und Interessenvertretungen
  • politische Parteien und politische Gruppierungen
  • Verbände und Verbandsorganisationen
  • Volkshochschulen
  • Fördervereine von kommerziellen Einrichtungen
  • Religions- und Glaubensgemeinschaften sowie ihre Gremien
  • Zusammenschlüsse, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung widersprechen

Wie wird die Förderung beantragt?

Für den Antrag auf Förderung von kulturellen Vorhaben steht das Antragsformular zum Download zur Verfügung. Die Bezuschussung erfolgt nach Antragseingang im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel. Die bereitgestellten Kreismittel sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Kulturförderung wird als anteiliger Zuschuss zu Projektkosten gewährt. Der Projektträger weist mit der öffentlichkeitswirksamen Verwendung des Logos Kreis-Logos auf die Unterstützung durch den Kreis Ahrweiler hin. Eine Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Projektabschluss und entsprechender Rechnungslegung durch die Einreichung des Verwendungsnachweises.

Wie hoch ist die Förderung?

Es können maximal bis zu 25 % der Projektkosten pro Maßnahme gefördert werden. Die maximale Fördersumme pro Maßnahme beträgt 1.000 Euro.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden kulturelle Vorhaben, die nach folgenden Kriterien ausgewählt werden:

  • Qualität: Das Kulturprojekt soll für die Region ein anspruchsvolles und attraktives Angebot darstellen.
  • Strahlkraft: Das Projekt sollte von kreisweiter (regionaler bzw. überregionaler) Bedeutung und Attraktivität sein.
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