Breadcrump

Bildung und Teilhabe

Worum geht es?

Kinder und Jugendliche können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt der Staat Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Wer kann Leistungen bekommen?

Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, für die eine der folgenden Leistungen gewährt wird:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II („Hartz IV“)
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungsgesetz

Welche Leistungen gibt es?

Zum 01.08.2019 wurde das Bildungspaket im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes überarbeitet und angepasst. Seitdem sind folgende Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten:

  • Mittagessen

für Kinder, die Schulen, Kitas oder Horte besuchen und dort regelmäßig an der angebotenen Mittagsverpflegung teilnehmen.

Die tatsächlichen Kosten für das Mittagessen werden übernommen.

  • Fahrten und Ausflüge von Schulen und Kitas

Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge und Fahrten werden übernommen. Nicht übernommen werden Nebenkosten wie z. B. Taschengeld. Zuschüsse und Spenden Anderer, z. B. von Fördervereinen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

  • Schülerbeförderung

Die tatsächlichen Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen zur nächstgelegenen Schule werden übernommen, soweit sie nicht bereits im Regelsatz enthalten sind oder Dritte die Kosten tragen (z. B. der Kreis im Rahmen der Schülerbeförderung).

  • Lernförderung

Die angemessenen Kosten für eine ergänzende außerschulische Lernförderung werden übernommen, wenn es keine entsprechenden schulischen Angebote gibt und beispielsweise die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau gefährdet ist. Dies muss von der Schule bestätigt werden.

  • Schulbedarf

Für Schulkinder wird zweimal im Jahr ein pauschaler Zuschuss für notwendige Schulmaterialien gewährt (wie z. B. Taschenrechner, Schulranzen, Stifte usw.). Hierfür gibt es zu Beginn des 1. Schulhalbjahres 100 Euro und zu Beginn des 2. Schulhalbjahres noch einmal 50 Euro.

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikkurse, Teilnahme an Freizeiten und ähnliche Veranstaltungen können pauschal 15 Euro monatlich gewährt werden. Die Förderung erhalten nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nicht als Bedarf anerkannt werden Aufwendungen, die überwiegend der Unterhaltung dienen (z. B. Kinobesuch, Ausflüge in Freizeitparks), Ausrüstungsgegenstände (z. B. Turnschuhe), Fahrtkosten zu den Freizeitaktivitäten und Mitgliedsbeiträge zu politischen Parteien.

Die Gewährung der Pauschale wird ungeachtet der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ausgezahlt. Es reicht aus, einen Nachweis über die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivitäten vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Antragsteller und nicht an den Verein.

Sollte die Pauschale die tatsächliche Aufwendung übersteigen, empfiehlt sich eine Rücklagenbildung aus dem Differenzbetrag für evtl. später anfallende Kosten wie z.B. die Teilnahme an einer Ferienfreizeit.

Wie kann man die Leistungen erhalten?

Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG brauchen keinen separaten Antrag für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets mehr stellen. Die Leistungen werden automatisch mit dem Grundantrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung nach SGB XII) beantragt und müssen dann lediglich während des laufenden Bewilligungszeitraums unter Vorlage eines Nachweises der Inanspruchnahme der Leistung geltend gemacht werden.

Dies gilt jedoch nicht für die Lernförderung. Diese muss weiterhin separat beantragt werden.

Wer ist zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich danach, welche Sozialleistungen gewährt werden.

  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV):
    Jobcenter Landkreis Ahrweiler, siehe www.jobcenter-ahrweiler.de, Tel. 02641/9116-0.

  • Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihrer Kommune.

  • Wohngeld und Kindergeldzuschlag:
    Kreisverwaltung Ahrweiler, Sozialabteilung.
    Kontakt: 02641/975-522, Mail: But@kreis-ahrweiler.de

MENU