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Aufforstungen – Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen

Das Anlegen einer Weihnachtsbaumkultur in der freien Feldflur stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dar, der einer naturschutzrechtlichen Genehmigung bedarf. Ob eine Genehmigung erteilt werden kann hängt vom geplanten Standort ab und sollte vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgeklärt werden.

Wenn die Weihnachtsbaumkultur auf Grundstücken angelegt werden soll, die an Wald anschließen, ist das jeweilige Forstamt zuständig.

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