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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe Leistungen erhalten, die sie dabei unterstützen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Die Unterstützungsangebote reichen z. B. von bedarfsgerechten Platz- und Förderangeboten in Kindertagesstätten über ambulante Therapien bis hin zum Einsatz von Integrationshelfern an Schulen.

Der Erstkontakt findet regelmäßig über ein erstes Beratungsgespräch statt, in welchem die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Eingliederungshilfe Sie beraten, Ihnen den Verfahrensablauf erklären und Sie erste Fragen stellen können. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist beim Jugendamt angegliedert. Körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche werden von der Abteilung Soziales betreut.

Inklusion in Regelkindertagesstätten und Heilpädagogische Kindertagesstättenplätze

Je nach Auswirkung einer Behinderung ist es nicht immer möglich, dass ein Kind in einer Regelkindertagesstätte ohne weitere Unterstützung betreut wird. In diesen Fällen ist es möglich, dass für die betreffende Kindertagesstätte Zusatzpersonal bewilligt wird. Aufgabe des Zusatzpersonals ist im Regelfall nicht die 1:1-Betreuung des jeweiligen Kindes, sondern die Unterstützung des gesamten Teams, um die Inklusion in der Einrichtung zu ermöglichen bzw. weiterzuentwickeln.

Wenn ein Kind auch mit Unterstützung nicht in einer Regelkindertagesstätte betreut werden kann oder besondere Bedarfe bestehen, gibt es die Möglichkeit, einen Platz in einer heilpädagogischen oder integrativen Gruppe zu belegen. Über die Aufnahme eines Kindes in eine Einrichtung mit heilpädagogischen oder integrativen Plätzen entscheidet ein Gremium, welches sich aus Fachkräften verschiedener Professionen von Jugend-, Gesundheits- und Sozialamt zusammensetzt.

Für eine Hilfegewährung muss ein entsprechender Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden. Im Vorfeld erfolgt in der Regel eine ausführliche Beratung durch den/die zuständige/n Sozialarbeiter/in zu den verschiedenen Möglichkeiten und den Voraussetzungen einer Hilfegewährung.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat für die Eingliederungshilfe in Kindertagesstätten eine gemeinsame Stelle für seelisch, geistig und körperlich behinderte Kinder eingerichtet.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Schulalter

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet und kann in unterschiedlichen Formen erbracht werden.

Konkrete Leistungen können z. B. der Einsatz einer Integrationshilfe in der Schule, eine Legasthenie-, Dyskalkulie- oder Autismustherapie sein. Es kann aber auch möglich sein, dass ihr Kind in einer Tagesgruppe oder in einer stationären Einrichtung betreut wird.

Zur Information, ob und ggf. welche Hilfen für Ihre Kind in Betracht kommen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Sozialdienstmitarbeiterinnen und Sozialdienstmitarbeiter der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder beim Jugendamt. Diese werden Sie im Rahmen einer Erstberatung bei der Antragstellung unterstützen.

Frühförderung

Bei der Frühförderung handelt es sich im Regelfall um pädagogische oder heilpädagogische Hilfen, die bereits in den ersten Lebensjahren in Anspruch genommen werden können. Die Maßnahmen der Frühförderung enden spätestens mit dem Schuleintritt.

Die Förderung erfolgt zumeist in interdisziplinären Frühförderstellen oder sozialpädiatrischen Zentren. Diese wirken im Regelfall auch auf eine Antragstellung bei der entsprechenden Stelle hin.

Bei Fragen steht Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Eingliederungshilfeteams zur Verfügung.

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