Baulasten

Antrag auf Eintragung einer Baulast

Was ist eine Baulast?

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückeigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen.

Beispiele für Baulasten:

  • Sicherung einer Zufahrt zu einem Grundstück über ein Nachbargrundstück
  • Abstandsflächen von Gebäuden, die auf dem Nachbargrundstück liegen
  • notwendige Stellplätze werden auf einem Grundstück nachgewiesen
  • Sicherung von Leitungsrechten
  • Zusammenfassen von Grundstücken bei Überbauung

Wann ist eine Baulast erforderlich?

Baulasten können im Einzelfall im Zuge von Baugenehmigungsverfahren erforderlich sein, um Genehmigungshindernisse zu überwinden.

Zu der Notwendigkeit einer Baulast und ihrem Inhalt ist es sinnvoll, zunächst ein Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern für die Baugenehmigungsverfahren und auch die Baulasteneintragung zu führen.

Wie ist der Verfahrensablauf?

Nach Einreichung des Antrages und der Unterlagen wird die Baulasterklärung durch die Bauaufsichtsbehörde vorbereitet. Im Anschluss daran wird der Eigentümer des zu belastenden Grundstücks zur Unterzeichnung der Baulasterklärung vor dem zuständigen Bediensteten der Bauaufsichtsbehörde eingeladen. Der Eigentümer muss sich dabei mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Aufgrund der Erklärung wird die Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen, womit die Baulast rechtswirksam begründet ist.

Die Bearbeitung des Antrages nimmt in der Regel vier bis acht Wochen in Anspruch.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Antrag auf Eintragung einer Baulast (Download auf dieser Seite). Pro einzutragender Baulast ist ein Antrag zu verwenden.
  • Katasteramtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als sechs Monate), möglichst in DIN-A4-Format, Maßstab 1:1000 mit Eintragung des Bauvorhabens auf dem zu begünstigenden Grundstück sowie unter zeichnerischer und vermaßter Darstellung der Baulastfläche in grüner Farbe auf dem zu belastenden Grundstück. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits vorhandene Baulasten auf dem zu belastenden Grundstück mit darzustellen sind. Der Lageplan/ Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist in 7-facher Ausfertigung dem Antrag auf Baulasteintragung beizufügen.
  • Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug, wenn es sich bei dem Eigentümer des zu belastenden Grundstücks um eine juristische Person (Firma oder Verein) handelt.
  • Notariell beglaubigte Vollmacht, wenn nicht der Eigentümer/ berechtigte Vertreter des Eigentümers die Baulasterklärung unterzeichnen soll (bei Antragstellung in Kopie vorzulegen, bei Unterschrift Vorlage des Originals). Die Vorlage einer einfachen, d.h. nicht notariell beglaubigten Vollmacht reicht für die Unterzeichnung der Baulasterklärung nicht aus.

Welche Kosten entstehen?

Für die Eintragung einer Baulast werden Gebühren zwischen 60,00 € und 500,00 € erhoben. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall richtet sich nach der Bedeutung oder dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Baulast und dem mit der Eintragung der Baulast verbundenen Verwaltungsaufwand. Gebührenschuldner ist in der Regel der beantragende Bauherr.

Die aktuellen Kosten für die am häufigsten beantragten Baulasten:
Abstandsflächenbaulast 200,00 €
Zuwegungsbaulast 200,00 €
Stellplatzbaulast 80,00 € für den ersten Stellplatz 60,00 € für jeden weiteren Stellplatz
Vereinigungsbaulast pro Parzelle 150,00 €

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Wer kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen?

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden an Eigentümer und an Personen erteilt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, wie zum Beispiel Kaufinteressenten. 

Wie ist der Verfahrensablauf?

Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird auf schriftlichen Antrag beim Bauamt erteilt.

Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.

Nach Antragsstellung erhält der Antragssteller ein Schreiben mit der beantragten Auskunft.
Die Bearbeitung des Antrages nimmt in der Regel zwei bis vier Wochen in Anspruch.

Welche Daten muss der Antrag erhalten?

  • Daten des Antragsstellers (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Daten des Grundstückes (Gemarkung, Flurnummer, Parzellennummer oder Adresse)
  • Nachweis über das berechtigte Interesse

Welche Kosten entstehen?

45,00 € wenn das Flurstück mit einer Baulast belastet/begünstig ist
15,00 € wenn das Flurstück nicht belastet/begünstig ist

Ein Gebührenbescheid wird nach schriftlicher Antragsstellung zusammen mit der Auskunft mitgeschickt. Gebührenschuldner ist im Regelfall der Antragssteller.

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