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Regenwasserbeseitigung

Abwasser im wasserrechtlichen Sinne ist nur das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser. In Ortschaften wird das Niederschlagswasser üblicherweise über die bestehende Kanalisation abgeleitet. Dort, wo dies aufgrund fehlender Infrastruktur nicht möglich ist, gibt es alternativ die Möglichkeit, das Regenwasser in Zisternen zu sammeln und zu Brauchwasserzwecken zu nutzen, in ein Gewässer abzuleiten oder über die sogenannte belebte Bodenzone breitflächig versickern zu lassen.

Diese Möglichkeiten erfordern grundsätzlich keine wasserrechtliche Erlaubnis, weil dadurch das Regenwasser schnellstmöglich dem natürlichen Wasserhaushalt wieder zugeführt werden kann. Eine Erlaubnispflicht gibt es allerdings für Regenwasser, dass z.B. in Gewerbegebieten, auf öffentlichen Straßen und in Wasserschutz- oder Naturschutzgebieten anfällt sowie immer dann, wenn nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu befürchten sind.

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