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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Maßnahmen der Jugendhilfe müssen neben der Hilfe vor Ort auch wirtschaftlich geleistet werden. Diese finanziellen Leistungen sind bei den meisten Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) unabdingbar. Sie sind daher wesentlicher Bestandteil der Jugendhilfe.

Unter wirtschaftlicher Jugendhilfe sind alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen.
Hierzu gehören jedoch nicht Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz oder die Unterhaltsleistungen, die vom Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft vereinnahmt und weitergeleitet werden, da dies keine Leistungen nach dem KJHG sind.

Zu den Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören z. B.:

  • Übernahme von Heimpflegekosten für Kinder und Jugendliche, die in Heimen untergebracht sind
  • Kosten der Krankenhilfe, soweit diese im Rahmen der Jugendhilfemaßnahme notwendig ist
  • Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung des Kindes bei Pflegeeltern
  • Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten
  • Heranziehung von Unterhaltsverpflichteten
  • Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern

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