Förderung ehrenamtlicher Seniorenarbeit
Der Kreis Ahrweiler fördert die ehrenamtliche Seniorenarbeit von Ortsgemeinden, ehrenamtlichen Gruppierungen und Initiativen im Rahmen des Förderprogramms Ehrenamt. Damit wird das großartige soziale und gesellschaftliche Engagement in den Kommunen honoriert.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können:
- Ortsgemeinden und Ortsbezirke
- Vereine und Vereinsgemeinschaften
- bürgerschaftliche Initiativen und Gruppierungen
Von einer Förderung ausgenommen sind:
- Privatpersonen
- gewerbsmäßige Institutionen und Interessenvertretungen
- politische Parteien und politische Gruppierungen
- Verbände und Verbandsorganisationen
- Volkshochschulen
- Fördervereine von kommerziellen Einrichtungen
- Religions- und Glaubensgemeinschaften sowie ihre Gremien
- Zusammenschlüsse, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung widersprechen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Projekte werden mit jeweils 200 Euro bezuschusst.
Wichtig: Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn des jeweiligen Projektes mittels des Antragsformulars gestellt werden.
Die bereitgestellten Kreismittel sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung?
Das jeweilige Projekt muss:
- eine Teilnehmerzahl von mindestens acht Personen aufweisen,
- über eine Dauer von mindestens drei Monaten regelmäßig, mindestens einmal monatlich, stattfinden und
- der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Teilhabe am kulturellen Leben der Seniorinnen und Senioren dienen.
Gerne steht Ihnen die Sachbearbeiterin bei Fragen zur Verfügung.