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Kindertagesbetreuung

Hier finden Sie Informationen rund um die Betreuungsmöglichkeiten (Kindertagesstätte und Kindertagespflege) für Ihr Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahrs bis zum Schuleintritt.

Bild Kita
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– Kindertagesstätten

Rechtsanspruch

Seit 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe) bundesweit einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben Kinder nach § 24 Abs. 3 SGB VIII einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Darüber hinaus haben Kinder in Rheinland-Pfalz, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt gemäß § 14 Kindertagesstättengesetz einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Er umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Tageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig durchgängig sieben Stunden, die als Vormittagsangebot ausgestaltet werden sollen.

Darüber hinaus hält die überwiegende Zahl der Kindertagesstätten im Kreis Ahrweiler auch Ganztagsplätze vor. Ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt den Trägern der Kindertagesstätten.

Für die Vergabe der bestehenden Ganztagsplätzen in Kindertagesstätten im Landkreis Ahrweiler hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 17.05.2017 als Empfehlung für die Kindertagesstätten-Träger Kriterien beschlossen, die hier zum Download zur Verfügung stehen.

Die Anmeldung für einen Kita-Platz erfolgt im Kreis Ahrweiler über das Kita-Portal Ahrlini.

Hinweis: Ab dem 01.07.2021 ist das novellierte Kindertagesstättengesetz vollumfänglich in Kraft getreten (siehe Button).

Angebotsformen

Nach dem Landesgesetz über Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Rheinland-Pfalz wird die Bezeichnung „Kindertagbetreuung“ als Sammelbegriff für Tageseinrichtungen und Kindertagespflege verwendet.

Die Kindertagesstätten im Kreis Ahrweiler befinden sich etwa zur Hälfte in kommunaler Trägerschaft (Städte, Ortsgemeinden), zur anderen Hälfte in freier Trägerschaft (Kirchen, Vereine etc.).

Der Kreis selbst ist nicht Träger einer Kindertagesstätte. Ihm obliegt jedoch als Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die Bedarfsplanung.

Hinweis: Ab dem 01.07.2021 ist das novellierte Kindertagesstättengesetz vollumfänglich in Kraft getreten (siehe Button).

– Kindertagespflege

Betreuung in Kindertagespflege

Bei der Kindertagespflege handelt es sich um eine familiennahe Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 13 Jahren. Kindertagespflege kann als eigenständiges Betreuungsangebot oder in Ergänzung zu institutionellen Angeboten stattfinden. Sie kann in Rheinland-Pfalz entweder im Haushalt der Tagespflegeperson, bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten oder in anderen Räumen erfolgen. 

Die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen wurde an die Tagespflegebörse des „Der Kinderschutzbund Kreisverband Ahrweiler e. V.“, Telefon 0160/91174038, E-Mail tagespflegeboerse@kinderschutzbund-ahrweiler.de (Frau Pander), delegiert. Diese vermittelt in der Regel ausschließlich Tagespflegepersonen, die über eine Tagespflegeerlaubnis verfügen, für deren Erhalt u. a. die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme oder eine Berufsausbildung im pädagogischen Bereich Bedingung sind. 

In der Regel ist insbesondere bei Kindern unter 3 Jahren eine Förderung der Kindertagespflege durch das Jugendamt möglich (siehe beigefügte Satzung).

Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

Sie haben Freude im Umgang mit Kindern und möchten selbständig arbeiten?

Für Personen ohne pädagogische Vorbildung ist es erforderlich einen Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson (Dauer ca. 1 Jahr) zu absolvieren. Nach der Hälfte der Kursdauer können erste Kinder betreut werden. Voraussetzung für die Kursteilnahme ist u. a.:

  • Berufsreife (Hauptschulabschluss)
  • Einwandfreies erweitertes Führungszeugnis
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung
  • Gute Deutschkenntnisse (B2-Niveau)

Besteht eine pädagogische Vorbildung (z. B. Erzieherausbildung, Sozialassistenz) ist der Qualifizierungskurs nicht verpflichtend zu besuchen.

Für die Betreuung eines Kindes können bis zu 6,50 € je Stunde durch das Jugendamt gefördert werden. Bei einer Betreuung von z. B. 35 Stunden/Woche ergibt sich eine Fördersumme von brutto 986,00 € pro Kind. Je nach persönlichen und räumlichen Voraussetzungen können bis zu 5 Kinder betreut werden. Eine Förderung in Höhe des Mindestlohns wird bei Vorliegen der Voraussetzungen in jedem Fall garantiert.

Interessierte Personen können sich gerne an Frau Kniel (02641 975-599 oder jannina.kniel@kreis-ahrweiler.de) wenden.


Informationen zum Thema Kita-Zukunftsgesetz:
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