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Wohnraumförderung

Die Wohnraumförderung unterstützt in Zusammenarbeit mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum und die Schaffung von Mietwohnraum. Dabei bietet ein ISB-Darlehen eine optimale Ergänzung zur Finanzierung der Hausbank, für Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die Wohnraumförderung prüft die Einhaltung der Voraussetzungen nach dem Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG).

Eigentumsprogramm –
Wohneigentumsförderung

Förderart
Wohneigentumsförderung erfolgt in der Regel in Ergänzung zur Finanzierung des Vorranggläubigers mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht gesichertem Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und 80% Ausfallbürgschaft des Landes Rheinland-Pfalz.

Darlehensgeber
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Darlehenshöhe
Grunddarlehen von 30% der Gesamtkosten.
Zusatzdarlehen von je 5%

  • pro Kind
  • Unterschreitung Einkommensgrenze  + 10% über § 9 Wohnraumfördergesetz (WoFG)
  • pro Haushaltsmitglied mit einer Schwerbehinderung oder Pflegestufe 1, 2, 3
  • Ersatzneubau.

Beachte:

  • max. 135.000 € Fördermietenstufe 1-2
  • max. 160.000 € Fördermietenstufe 3-4

Einkommensgrenzen
Einkommen bis 60% über § 9 Wohnraumfördergesetz (WoFG) 

Laufzeit
Wahl zwischen 10, 15, 20 Jahre und bis zur Vollrückzahlung

Konditionen
Abhängig von Laufzeit – aktuelle Konditionen sind der Website der ISB zu entnehmen http://isb.rlp.de/privatpersonen.html

Sondertilgung
Max. 10% pro Jahr

Tilgung
2,2%

Modernisierungsprogramm –
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum

Förderart
Förderung der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Ergänzung zur Finanzierung des Vorranggläubigers mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht gesichertem Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Darlehensgeber
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Darlehenshöhe
Bei Haushalten bis zu 4 Personen maximal 60.000,00 € – für jedes weiteres Haushaltsmitglied 5.000,00 € à max. nachgewiesenen förderfähigen Investitionskosten.

Beachte: Eigentums- und Modernisierung insgesamt max. je nach Fördermietenstufe 135.000 € bis 160.000 €.

Gegenstand der Förderung

  • Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen.
  • Bauliche Maßnahmen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder
  • Bauliche Maßnahmen, die die nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser bewirken, z.B. Dämmmaßnahmen.
  • Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung, wenn dadurch der Wärmedurchgangswert oder der Energiebedarf um mindestens 20 % geringer wird, z.B. Kesseltausch, Fenster- und Haustüraustausch, Austausch einer Heizung.
  • Bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativen Energien ermöglichen (keine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung).
  • Ein Anbau zur Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, wenn er zu Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzuges erforderlich wird.
  • Bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, wenn sie in Anlehnung an die Vorgaben der DIN 18025 Teil 2 durchgeführt werden.

Instandsetzungsmaßnahmen werden neben den vorgenannten Maßnahmen berücksichtigt.

Einkommensgrenzen
Einkommen bis 60% über § 9 Wohnraumfördergesetz (WoFG)

Laufzeit
Wahl zwischen 10, 15 und 20 Jahre

Konditionen
Abhängig von Laufzeit – aktuelle Konditionen sind der Webseite der ISB zu entnehmen (http://isb.rlp.de/privatpersonen.html).

Sondertilgungen
Max. 10% pro Jahr

Tilgung
2,2%

Modernisierungsprogramm –
Förderung von vermieteten Wohneinheiten

  • ISB-Darlehen Modernisierungsprogramm
  • Förderung von vermieteten Wohneinheiten

Für die Modernisierung von vermieteten Wohneinheiten besteht die Möglichkeit eines Modernisierungsdarlehens durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.

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