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Pflegekinder und Pflegefamilien

Pflegefamilien sind Familien oder Einzelpersonen, die bereit sind, ein Kind zeitlich begrenzt oder dauerhaft in ihrer Familie aufzunehmen. Die elterliche Sorge verbleibt bei den leiblichen Eltern oder obliegt einem Vormund/Pfleger.

Je nach Einzelfall ist die Unterbringung auf Dauer (Volljährigkeit des Kindes) oder zeitlich begrenzt angelegt.

Die Überprüfung der Bewerberinnen und Bewerber und die Betreuung bestehender Pflegeverhältnisse erfolgt durch den Pflegekinderdienst des Jugendamtes, zudem besteht ein Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangebot.

Informationsveranstaltungen 2024  „Pflegefamilie werden“

Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes geben im Rahmen dieser Veranstaltung einen Überblick zu den unterschiedlichen Formen von Pflegeverhältnissen, den Voraussetzungen, die Pflegepersonen erfüllen sollten sowie zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Selbstverständlich ist auch genügend Zeit für Einzelfragen eingeplant.

  • Donnerstag, 18.04.2024 um 17 Uhr, ins Kreishaus (Sitzungsraum 3)
  • Donnerstag, 10.10.2024 um 17 Uhr ins Kreishaus (Sitzungsraum 3).

Anmeldung unter Pflegekinderhilfe@kreis-ahrweiler.de.

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