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Pflegekinder und Pflegefamilien

Pflegefamilien sind Familien oder Einzelpersonen, die bereit sind, ein Kind zeitlich begrenzt oder dauerhaft in ihrer Familie aufzunehmen. Die elterliche Sorge verbleibt bei den leiblichen Eltern oder obliegt einem Vormund/Pfleger.

Je nach Einzelfall ist die Unterbringung auf Dauer (Volljährigkeit des Kindes) oder zeitlich begrenzt angelegt.

Die Überprüfung der Bewerberinnen und Bewerber und die Betreuung bestehender Pflegeverhältnisse erfolgt durch den Pflegekinderdienst des Jugendamtes, zudem besteht ein Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangebot.

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