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Aufgaben des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes

Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Zwei Säulen der kommunalen Finanzkontrolle in einer Organisationseinheit

Rechnungsprüfungsamt:
Bei der Kreisverwaltung ist nach § 59 Abs. 1 der Landkreisordnung ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. Das Rechnungsprüfungsamt untersteht unmittelbar der Landrätin. Es nimmt Aufgaben der internen Finanzkontrolle des Landkreises wahr.

Zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes gehören nach § 57 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 112 Abs. 1 der Gemeindeordnung unter anderem:

  • die jährliche Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse des Landkreises
  • die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung
  • die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt wurde
  • die Kassenprüfung des Landkreises und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkasse
  • die Kontrolle, ob die bei der Finanzbuchhaltung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden.

Gemeindeprüfungsamt:
Die Aufgaben des Gemeindeprüfungsamtes nimmt die Kreisverwaltung als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung wahr (§ 55 Absatz 2 Landkreisordnung) und unterliegt hierbei der fachlichen Weisung des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz.

Zu den Aufgaben des Gemeindeprüfungsamtes gehört u. a. die turnusmäßige externe Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung nach § 110 Absatz 5 Gemeindeordnung bei der:

  • Gemeinde Grafschaft
  • Verbandsgemeinde Adenau
  • Verbandsgemeinde Altenahr
  • Verbandsgemeinde Bad Breisig
  • Verbandsgemeinde Brohltal
  • den zugehörigen Ortsgemeinden sowie den Eigenbetrieben (z. B. Abwasserwerk, Wasserwerk) dieser Kommunen
  • Zweckverbänden und Anstalten des öffentlichen Rechts soweit der Rechnungshof Rheinland-Pfalz nicht unmittelbar zuständig ist
  • Jagd- und Fischereigenossenschaften.

Umfang der überörtlichen Prüfungen:

  • Sie erstrecken sich auf die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Rechtsträger geltenden Vorschriften,
  • auf unvermutete Kassenprüfungen bei den Verbandsgemeinden, der Gemeinde Grafschaft und den verbandsfreien Städten im Landkreis Ahrweiler.
  • Die Prüfungen beschränken sich i. d. Regel auf ausgewählte Schwerpunkte und Teile des Verwaltungshandelns z. B. :
    – finanzielle Entwicklung und Haushaltsführung,
    – Wirtschaftlichkeitsprüfungen,
    – Baumaßnahmen, Beschaffungen,
    – Organisation und Personalwirtschaft,
    – Sondervermögen etc.
  • Die Prüfung erfolgt in einem vom Rechnungshof vorgegebenen mehrjährigen Turnus.
    Die Prüfergebnisse werden jeweils in einem Prüfbericht zusammengefasst. Die Berichte sind durch die geprüften Verwaltungen öffentlich auszulegen.

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