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Bauakteneinsicht

Berechtigte Personen können Einsicht in Bauakten bestehender Gebäude, sowie in die Akten von laufenden Genehmigungsverfahren nehmen. Bauakten beinhalten unter anderem den Bauantrag, die Baugenehmigung, Berechnungen, Baubeschreibung, Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) und technische Nachweise. 


Wer sind berechtigte Personen?

Berechtigte Personen sind insbesondere:

1. Eigentümerinnen und Eigentümer (Nachweis erforderlich, z.B. Grundbuchauszug)
2. Kaufinteressenten (Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers)
3. andere Bevollmächtigte (Architekten, Ingenieure, Makler, Immobilienverwalter; ebenfalls mit Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers)

In besonderen Ausnahmefällen können auch am Verfahren nicht beteiligte Dritte die Akte einsehen. Es muss jedoch ein berechtigtes Interesse der antragstellenden Person nachgewiesen werden. Ein berechtigtes Interesse besteht dann, wenn die nachsuchende Person mit dem Ziel der Durchsetzung von Rechten ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat.


Wie ist der Verfahrensablauf?

Der Antrag auf Akteneinsicht ist schriftlich zu stellen. Die Antragsstellung kann entweder per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen.

E-Mail Adresse: bauamt@kreis-ahrweiler.de

Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis vier Wochen.

Nach Antragsstellung werden Akten in der Cloud der Kreisverwaltung digital zur Verfügung gestellt. Die Akten können Sie im PDF-Format auf Ihrem Gerät speichern.


Welche Daten muss der Antrag enthalten?

Damit der Antrag schnell bearbeitet werden kann benötigen wir folgende Daten:

  • Lagedaten des Objektes(Gemarkung, Flurnummer, Parzellennummer, Straße)
  • Name des Bauherren
  • Baujahr des Objektes
  • gegebenenfalls Bauscheinnummer

Kosten

Die Bereitstellung der Bauakten zur Einsichtnahme und das Anfertigen von Kopien ist gebührenpflichtig. Für den Kostenaufwand erhalten Sie hierzu eine separate Rechnung.
Die Gebühren betragen mindestens 30,00 € zzgl. Kosten für den Auslagenersatz der Kopien.

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