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Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamts ist ausschließlich mit pädagogischen Fachkräften besetzt. Im Mittelpunkt der Arbeit des Sozialen Diensts stehen Kinderschutz, Beratung, familiengerichtliche Mitwirkung und die Durchführung von Hilfen zur Erziehung. 

Beratungsgründe können sein:

  • Sie haben Kinder, sich vom anderen Elternteil getrennt und haben Fragen zur Ausgestaltung des Umgangs- und Sorgerechts.
  • Sie haben einen Scheidungsantrag gestellt und das Jugendamt macht Ihnen ein Beratungsangebot
  • Sie haben Schwierigkeiten mit der Erziehung Ihres Kindes/Ihrer Kinder und suchen Hilfe und Unterstützung 
  • Sie beobachten, dass Kinder schlecht behandelt werden und Hilfe benötigen (s. auch anonyme Beratung)

In familiengerichtlichen Verfahren ist das Jugendamt eingebunden: So gibt es bei Trennungs-/Scheidungsverfahren eine gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflicht des Jugendamts. Dazu gehören Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Das Jugendamt berät die Eltern und Kinder, berichtet dem Gericht gegenüber entweder über ein entsprechendes Beratungsergebnis bzw. bietet an, mit den Eltern eine Vereinbarung auszuarbeiten, ehe eine richterliche Entscheidung erforderlich wird. (s. auch Trennung und Scheidung)

Bei einer Kindeswohlgefährdung wird eingehenden Meldungen in allen Fällen nachgegangen und im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Das Jugendamt selbst hat auch die Möglichkeit, sich an das Familiengericht zu wenden und Umstände mitzuteilen, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuteten, die gegebenenfalls das Wohl eines Kindes gefährden. In seltenen Fällen entscheidet dann das Familiengericht, ob Maßnahmen zu treffen sind, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erforderlich wären.

Neben dem Kinderschutz stehen Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige im Mittelpunkt der ASD-Tätigkeit. Hilfen zur Erziehung werden in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form angeboten. Die Hilfen werden von freien Jugendhilfeträgern im Auftrag des Jugendamts durchgeführt (s. auch Hilfen zur Erziehung).

Die Kontaktdaten der Bezirkssozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter können Sie nebenstehender Auflistung entnehmen. Aufgrund von Beratungsterminen, Außendiensten, etc. bitten wir um Verständnis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht immer erreichbar sind. In dringenden Fällen können Sie sich unter der Rufnummer 02641 – 975 100 an das Bürgerbüro des Jugendamts wenden.

Erreichbarkeit:

Mo. – Mi.: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Do.: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr.: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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