Schulaufsicht

Die Grundlage für das rheinland-pfälzische Schulwesen bildet das Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG).

Gem. § 96 SchulG untersteht das Schulwesen der staatlichen Aufsicht (Schulaufsicht). Die Schulaufsicht wird gem. § 97 SchulG von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Schulbehörde) und dem fachlich zuständigen Ministerium (oberste Schulbehörde) ausgeübt. Die Schulbehörde besteht aus der Zentralstelle in Trier und den Außenstellen in Koblenz und Neustadt an der Weinstraße.

Der Kreis Ahrweiler gehört zum Schulaufsichtsbezirk Koblenz.

Für die Schulen im Kreis Ahrweiler ist der unmittelbar zuständige Ansprechpartner die

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Außenstelle Schulaufsicht
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz

Tel: 0261/20546-0 
http://www.add.rlp.de

Zu den Aufgaben der Schulaufsicht gehört neben der Rechtsaufsicht über die Schulträger auch die Dienst- und Fachaufsicht über die an den Schulen Lehrenden einschließlich der Beachtung der verbindlichen Erziehungs- und Unterrichtsziele, Leistungsbewertungs- und Prüfungsgrundsätze, also die Sorge für die inneren Schulangelegenheiten.

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