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Unterstützung für Ernteversicherungen im Weinbau – Mehrgefahrenversicherung

Wetterrisiken, wie beispielsweise Hagel und Frost, können gerade im Weinbau enorme Ernteverluste mit sich bringen und haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Auch macht der frühe Austrieb der Reben diese besonders anfällig für Schäden durch Spätfröste im Frühjahr. Es ist zu erwarten, dass das Schadenspotenzial durch solche Extremwetterlagen weiter steigt. Daher hat das Land Rheinland-Pfalz die Förderung der Ernteversicherung im Weinbau eingeführt.  

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Erzeuger, die bestockte Rebflächen bewirtschaften, welche in der Weinbaukartei erfasst sind. Grundlage hierfür ist die Landesverordnung über die Unterstützung für Ernteversicherungen im Weinsektor – Mehrgefahrenversicherung – des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Winzerinnen und Winzer, die eine Mehrgefahrenversicherung abgeschlossen haben, können einen entsprechenden Antrag auf Unterstützung stellen.

Was wird gefördert?

Unterstützungsfähig sind Prämien für Mehrgefahrenversicherungen, die Ertragsverluste und Qualitätseinbußen mindestens durch die Risiken Hagel und Frost absichern. Diese Risiken müssen in einem sogenannten Kombivertrag versichert sein. Die Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf die im Antragsjahr in der Weinbaukartei erfassten Flächen und deren Umfänge, die unter der Betriebsnummer der Antragstellenden eingetragen sind. Unterstützungsfähig sind nur Versicherungsprämien für Rebflächen, die in Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Unterstützung wird in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 Prozent zu den gesamten Kosten der Versicherungsprämie, inklusive Versicherungssteuer und Gebühren, jedoch höchstens 180 Euro pro Hektar, gewährt. Unterstützungen unter 200 Euro je Antrag erfolgen nicht.

Wie stelle ich den Antrag?

Das für das jeweilige Antragsjahr gültige Antragsformular muss zusammen mit der Anlage Unternehmensinformation sowie dem Versicherungsnachweis (aktuelle Beitragsrechnung und Versicherungsschein) an die zuständige Kreisverwaltung Ahrweiler übersandt werden.

Für jeden Versicherungsvertrag ist ein separater Antrag auf Unterstützung einzureichen.

Die Termine und Fristen für das Antragsverfahren werden in der Presse bekannt gegeben.

Die unterschriebenen Anträge müssen der Kreisverwaltung Ahrweiler bis spätestens zum angegebenen Termin im Original vorliegen.

Wichtig: Parallel hierzu werden die relevanten Antragsdaten elektronisch durch das Versicherungsunternehmen an die zuständige Stelle übermittelt. Da dieser Vorgang Bedingung für die Gewährung der Unterstützung ist, müssen Antragstellende per Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen, dass sie mit dem elektronischen Datenaustausch zwischen Versicherungsunternehmen und zuständiger Behörde einverstanden sind.

Wo finde ich weitere Informationen?

Das jeweils aktuelle Antragsformular sowie Merkblatt einschließlich aller Förderbedingungen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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