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Aufbauhilfen im Flutgebiet für die Landwirtschaft und den Weinbau

Antragsverfahren für Wiederaufbauhilfe – 15 Milliarden Euro stehen für Betroffene der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz bereit

Landwirtschaftliche Unternehmen, Winzerbetriebe, Obstbaubetriebe, als Besitzer oder Pächter von landwirtschaftlichen Flächen sowie andere Nutzungsberechtigte von landwirtschaftlichen Flächen als natürliche oder juristische Person sowie Personengesellschaften können Anträge stellen.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften.

Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat klargestellt, dass die in der Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung zur Wiederaufbauhilfe ursprünglich vorgesehene Frist 30.06.2023 auch für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die von der Flutkatastrophe im Ahrtal und anderen Gebieten in Rheinland-Pfalz betroffen waren, bis zum 31.12.2024 verlängert wird. Pressemeldung siehe hier.

Das Antragsformular sowie ein Merkblatt finden sie auf dieser Internetseite. Zudem haben wir Ihnen einen „Fragen und Antworten – Katalog“ des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit häufig gestellten Fragen zu Finanzhilfen für geschädigte Flächen hochgeladen. 

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum informiert mit weiteren „Tipps und Informationen“ über die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen nach der Überschwemmung.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Übersicht über die Hilfsangebote von verschiedenen Organisationen

  1. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
    Ansprechpartner:
    Sonja Müller 0651/94907-335
    Mark Tullius 0651/94907-314

Zudem finden Sie hier weitere Informationen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

  1. Maschinenring Rhein-Ahr-Eifel
    Nachfragen für finanzielle Hilfen, 02652/5279009 (Mendig)
  1. Landwirtschaftliche Rentenbank
    zinsgünstige Darlehen zur Liquiditätssicherung
    Anträge über Hausbank
    069/2107-278
    Hollenberg@rentenbank.de
    www.rentenbank.de
  1. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
    • Unbürokratische Unterstützung im Einzelfall
      Kontakt: 0561/785-2044, Email versicherung@svlfg.de
      Internetseite: https://www.svlfg.de
    • Krisenhotline für Versicherte der SVLFG für kostenlose psychologische Unterstützung (anonym)
      0561/785-10101
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