FAQ zum überörtlichen Maßnahmenplan
Herzlich willkommen! Auf dieser Webseite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum überörtlichen Maßnahmenplan (üMP) – einem wichtigen Baustein der Hochwasser- und Starkregenvorsorge im Landkreis Ahrweiler.
Falls Ihre Frage nicht dabei ist, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular am Ende dieser Seite. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier nur Fragen zum üMP beantworten können. Für alle weiteren Themen rund um die Hochwasservorsorge schauen Sie gerne auf unsere entsprechende Website zur Hochwasservorsorge.

Hochwasser kennt keine Grenzen – weder zwischen Orten noch zwischen Landkreisen und Bundesländern. Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat eindrücklich gezeigt, dass Vorsorge nur funktioniert, wenn sie über Gemeindegrenzen hinausgedacht wird. Genau hier setzt der überörtliche Maßnahmenplan (üMP) an.
Mit vereinten Kräften entwickeln der Landkreis Ahrweiler, Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Nachbarkreise Lösungen, um die Region besser auf Starkregen und Hochwasser vorzubereiten. Der Plan nimmt erstmals das gesamte Einzugsgebiet der Ahr – auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg – und weitere Gewässer im Kreis Ahrweiler wie den Brohlbach in den Blick.
Ziel ist es, das Wasser bereits in der Landschaft und in den Zuflüssen zurückzuhalten, um Schäden in tiefer gelegenen Gebieten zu verringern. Dazu gehören großflächige Rückhaltemaßnahmen, die mit der lokalen Hochwasservorsorge kombiniert werden. Dieser ganzheitliche Ansatz soll langfristig dazu beitragen, die Region widerstandsfähiger gegen extreme Wetterereignisse zu machen.
Ausrichtung und Ziele des überörtlichen Maßnahmenplan
Wofür wurde der überörtliche Maßnahmenplan erstellt?
Der üMP wurde entwickelt, um eine Kombination von Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge zu erarbeiten und umzusetzen, die nicht nur einzelne Orte, sondern ganze Regionen schützen. Ziel ist es, Wasser frühzeitig zurückzuhalten, damit Städte und Gemeinden entlang der Ahr und ihrer Zuflüsse sowie an den übrigen Fließgewässern im Kreis Ahrweiler besser geschützt sind und das Hochwasserrisiko sinkt.
Was sind die Hauptziele des überörtlichen Maßnahmenplans?
Der üMP verfolgt drei übergeordnete Ziele:
- Hochwasserschutz verbessern – Durch großräumige Rückhaltemaßnahmen soll das Risiko einer Katastrophe wie im Juli 2021 so weit wie möglich verringert werden.
- Hochwasserrückhalt optimieren – Wasser soll in der Ahr und ihren Nebengewässern, bis in die Oberläufe und die Fläche, gezielt zurückgehalten werden, um Hochwassergefahren auch für Unterlieger zu senken.
- Naturnahe Maßnahmen prüfen – Neben technischen Lösungen werden auch natürliche Rückhaltemaßnahmen untersucht, um die Hochwasservorsorge zu ergänzen.
Auf wen wirkt sich der überörtliche Maßnahmenplan aus?
Der üMP betrifft alle Menschen in hochwassergefährdeten Gebieten, da er dazu beiträgt, Risiken zu verringern. Da die Maßnahmen sowohl in den Oberläufen als auch in den Hauptflüssen umgesetzt werden, hat der Plan Auswirkungen auf die gesamte Region – von den betroffenen Gemeinden bis zu Unterliegern entlang der Ahr.
Wird der überörtliche Maßnahmenplan Hochwassersicherheit garantieren?
Der üMP trägt wesentlich zur Reduzierung von Hochwasserrisiken bei, kann aber keinen vollständigen Schutz garantieren. Hochwasser bleibt ein Naturereignis, das nie ganz beherrscht werden kann. Deshalb bleiben ergänzende Maßnahmen wie Eigenvorsorge, lokale Schutzmaßnahmen und effektive Hochwasserwarnsysteme weiterhin notwendig.
Entwicklung des überörtlichen Maßnahmenplans
Wer hat den überörtlichen Maßnahmenplan erarbeitet?
Der üMP wurde vom Landkreis Ahrweiler in Zusammenarbeit mit Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Nachbarkreisen entwickelt. Beteiligt sind die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig und Remagen, die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal sowie die Gemeinde Grafschaft. Auch der Landkreis Vulkaneifel, der Landkreis Euskirchen, die Stadt Bad Münstereifel und die Gemeinde Blankenheim sind Teil der Kooperation.
Die Partner im Kreis Ahrweiler haben sich 2022 in einer Vereinbarung verpflichtet, gemeinsam überörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen zu entwickeln. 2023 wurde diese Zusammenarbeit durch Nachbarkreise und Kommunen im Ahreinzugsgebiet erweitert.
Die technische Erarbeitung des Plans übernahmen die Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH (Aachen) sowie die Berthold Becker Büro für Ingenieur- und Tiefbau GmbH (Bad Neuenahr-Ahrweiler). Das Büro INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner (Darmstadt) hat den gesamten Prozess mit fachlicher Planung und methodischer Unterstützung begleitet.
Wie wurde der überörtliche Maßnahmenplan erarbeitet?
Der überörtliche Maßnahmenplan (üMP) wurde schrittweise entwickelt:
Zunächst wurden die Ziele gemeinsam mit Fachleuten und beteiligten Akteuren abgestimmt. Darauf aufbauend wurden überörtliche Maßnahmen erarbeitet, auf ihre Wirksamkeit geprüft und priorisiert. Zusätzlich wurden potenzielle Standorte im Rahmen einer Widerstandsanalyse auf mögliche Zielkonflikte vorgeprüft – beispielsweise mit Blick auf Raum- und Siedlungsstruktur, Schutzgebiete, Infrastruktur oder den Denkmal- und Naturschutz. Aus diesen Elementen entstand schließlich der Gesamtplan für die überörtlichen Maßnahmen zur Hochwasservorsorge.
Wurden Bürgerinnen und Bürger in die Planung einbezogen?
Ja, Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich bei öffentlichen Veranstaltungen zu beteiligen und Vorschläge einzubringen. Außerdem wurden bereits vorhandene Vorschläge aus den Kommunen berücksichtigt.
Wie wurde die Öffentlichkeit informiert?
Die Öffentlichkeit wurde durch verschiedene Veranstaltungen in den Prozess eingebunden. Im Juni 2024 fanden zwei zentrale Bürgerdialoge in Dümpelfeld und Bad Neuenahr-Ahrweiler statt, bei denen die Projektziele und erste Zwischenergebnisse vorgestellt und diskutiert wurden.
Die Veranstaltung am 3. Juni 2024 in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde medial begleitet und ist als Videomitschnitt unter folgendem Link verfügbar: YouTube-Link.
Zum Abschluss der Planungsphase fand ein Online-Bürgerdialog statt, um die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Aufzeichnung des Online-Bürgerdialogs vom 31.03.2025 finden Sie hier: YouTube-Link
Die Kreisverwaltung informiert zudem regelmäßig über den Fortschritt des Projekts – auf ihrer Webseite, in den sozialen Medien und durch Presseberichte.
Der überörtliche Maßnahmenplan kann hier abgerufen werden.
Wie ist der überörtliche Maßnahmenplan mit anderen Hochwasserschutz-Projekten abgestimmt?
Der üMP ergänzt bestehende Hochwasservorsorgekonzepte um überörtliche Maßnahmen. Die enge Abstimmung mit Kommunen, der Hochwasserpartnerschaft Ahr und den Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz stellt sicher, dass alle Projekte gut zusammenwirken.
Wie erfolgte die Zusammenarbeit mit dem KAHR-Projekt?
Das KAHR-Projekt (Klimaanpassung, Hochwasser und Resilienz) lieferte wissenschaftliche Grundlagen für einen klimaangepassten Hochwasserschutz. Die enge Zusammenarbeit ermöglichte es, neueste Forschungsergebnisse beispielsweise hinsichtlich des Wasserrückhaltes in der Fläche oder des Wasserrückhaltepotenzials im Tal in die Planung einfließen zu lassen und die Hochwasservorsorge weiter zu optimieren. Diese Erkenntnisse wurden in den üMP integriert, um nachhaltige und wirksame Schutzmaßnahmen für die Region zu entwickeln.
Welche Rolle spielt die Hochwasserpartnerschaft Ahr?
Die Hochwasserpartnerschaft Ahr ist ein Zusammenschluss des Landkreises Ahrweiler mit Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden, um die Hochwasservorsorge gemeinsam zu verbessern. Sie vernetzt Kommunen, fördert den Austausch mit Nachbarkreisen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. In Fachworkshops werden zentrale Themen wie Gewässerunterhaltung, Wald als Wasserspeicher, Bodenschutz in der Landwirtschaft und Erosionsprävention im Weinbau behandelt. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen auch in den überörtlichen Maßnahmenplan (üMP) ein, um die Hochwasservorsorge weiter zu verbessern.
Maßnahmen sowie fachliche und planerische Grundlagen
Der üMP besteht aus drei Bausteinen:
Großräumig wirkende Hochwasserrückhaltebecken
Sie halten große Wassermengen zurück und reduzieren Hochwasserspitzen.
Was bedeutet „großräumig wirkend“?
Wer profitiert von den Rückhaltebecken?
Die Rückhaltebecken halten Hochwasser nicht nur zum Schutz eines Ortes zurück, sondern wirken überregional. Dadurch profitieren mehrere Gemeinden entlang der Ahr und ihrer Zuflüsse von einem besseren Hochwasserschutz.
Wie wurden die örtlichen Bedingungen und mögliche Konflikte untersucht?
Bei der Planung wurden Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Umweltaspekte und bestehende Nutzungen analysiert. Darüber hinaus wurden mögliche Zielkonflikte systematisch im Rahmen einer Widerstandsanalyse untersucht – etwa in Bezug auf Raum- und Siedlungsstruktur, Infrastruktur, Schutzgebiete, Geologie oder den Denkmal- und Naturschutz. Die Ergebnisse dieser Prüfung flossen in die Auswahl und Bewertung geeigneter Standorte ein.
Wie wurden die Standorte für die Rückhaltebecken ausgewählt?
Die Auswahl erfolgte anhand von Berechnungen, Geländeanalysen und hydrologischen Modellen. Dabei wurde geprüft, wo die Rückhaltewirkung am größten ist und welche Auswirkungen auf Natur und Mensch entstehen könnten.
Warum sind die ausgewählten Standorte besonders gut für den Hochwasserschutz?
Diese Standorte bieten die beste Kombination aus hoher Rückhaltewirkung und möglichst geringer Beeinträchtigung der Umgebung. Sie helfen, Hochwasserspitzen spürbar zu senken.
Was bedeutet die Priorität der Standorte?
Werden nur die Standorte mit hoher Priorität umgesetzt?
Damit die Maßnahmen gegen Hochwasser und Starkregen ihre volle Wirkung entfalten, sollten möglichst alle vorgeschlagenen Standorte umgesetzt werden. Die Priorität ist als fachliche Empfehlung zu verstehen: Sie zeigt auf, welche Maßnahmen – etwa aufgrund ihrer Schutzwirkung und Umsetzbarkeit – besonders wirksam wären. Die tatsächliche Reihenfolge der Umsetzung hängt jedoch von weiteren Faktoren ab, etwa von Finanzierung, Genehmigungsverfahren oder kommunalen Entscheidungen. Fehlen einzelne Rückhaltemaßnahmen, kann sich die Schutzwirkung des Gesamtplans verringern.
Was passiert, wenn neue Erkenntnisse zu den Standorten vorliegen?
Während der Umsetzungsplanung werden die technischen Planungen schrittweise weiterentwickelt. Der Plan wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Falls neue Daten oder bessere Lösungen vorliegen, können Änderungen vorgenommen werden. Sollten dabei unerwartet grundlegende neue Erkenntnisse auftreten, könnte eine erneute Bewertung des Standorts im Gesamtplan erforderlich sein.
Warum liegen viele Rückhaltebecken in den Zuflüssen der Ahr und nicht in der Ahr selbst?
Das Zurückhalten des Wassers in den Zuflüssen reduziert die Hochwasserlast für die Ahr insgesamt. Dadurch wird auch das Risiko für Orte flussabwärts verringert.
Sind so große Becken und hohe Dämme wirklich nötig? Könnte man sie durch mehrere kleinere Becken ersetzen?
Die Größe der Becken wurde so gewählt, dass sie eine wirksame Hochwasserrückhaltung ermöglichen. Mehrere kleine Becken hätten aufgrund der geringeren Wassermenge, die dort aufgenommen werden kann, eine geringere Wirkung und würden mehr Fläche beanspruchen.
Welche Risiken und Nachteile gibt es durch die Rückhaltebecken?
Mögliche Auswirkungen betreffen Natur, Landnutzung und bestehende Bauwerke. Diese wurden in der Planung berücksichtigt, und es werden Maßnahmen getroffen, um Beeinträchtigungen zu minimieren.
Können Hochwasserrückhaltebecken die Flutgefahr vollständig verhindern?
Nein, Rückhaltebecken verringern das Hochwasserrisiko, können aber die Auswirkungen extremer Hochwasser nicht vollständig verhindern. Sie helfen, Wassermengen kontrolliert zurückzuhalten und Schäden zu reduzieren. Dennoch bleiben die Hochwasservorsorge vor Ort und Eigenvorsorge wichtig, um sich auf mögliche Hochwasserereignisse vorzubereiten.
Unterstützende Hochwasserrückhaltemaßnahmen
Dazu gehören sowohl natürliche als auch technische Rückhaltemaßnahmen, wie die Schaffung von Retentionsraum, Gewässeraufweitungen, Renaturierungen und kleinere Rückhaltebecken.
Welchen Beitrag leisten die unterstützenden Hochwasserrückhaltemaßnahmen?
Diese Maßnahmen ergänzen die großräumigen Hochwasserrückhaltebecken. Dazu gehören die Schaffung von Retentionsraum, Gewässeraufweitungen, Renaturierungen sowie kleinere Rückhaltebecken. Sie helfen, Wasser besser am Gewässer und vor Ort zu halten und verlangsamen den Abfluss. Auf diese Weise tragen sie dazu bei, Überschwemmungen abzumildern.
Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen, um den Hochwasserschutz in den Ortschaften zu verbessern?
Neben den überörtlichen Maßnahmen gibt es lokale Schutzmaßnahmen wie Hochwasserbarrieren, angepasste Bauweisen und die Verbesserung von Abflusswegen. Auch die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger, bessere Frühwarnsysteme und Notfallpläne spielen eine wichtige Rolle.
Was ist mit den kleineren vorhandenen Rückhaltebecken im Ahrtal? Werden sie weiterhin benötigt?
Ja, diese Becken bleiben wichtig, da sie bereits bestehenden Schutz bieten. Sie können das Wasser lokal zurückhalten und die Belastung für flussabwärts gelegene Gebiete verringern. In Kombination mit neuen Maßnahmen tragen sie zur Hochwasservorsorge bei.
Reicht es nicht aus, den Gewässern mehr Raum zu geben und sie zu renaturieren?
Mehr Platz für Flüsse und Bäche sowie Renaturierungen sind wichtige Bausteine der Hochwasservorsorge und des Gewässerschutzes. Sie verbessern die Wasserrückhaltung, fördern die ökologische Vielfalt und können helfen, Überschwemmungen zu reduzieren.
Allerdings reichen diese Flächen bei extremen Hochwasserereignissen nicht aus, um die großen Wassermengen sicher aufzunehmen. Deshalb müssen sie mit technischen Schutzmaßnahmen kombiniert werden, um einen wirksamen Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Hochwasserrückhalt in der Fläche
Durch angepasste Bewirtschaftung und Nutzung von Flächen sowie viele dezentrale Maßnahmen wie Retentionsmulden und Rigolen wird das Wasser besser verteilt und aufgenommen.
Welchen Beitrag leisten Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt in der Fläche zur Hochwasservorsorge im Ahreinzugsgebiet?
Diese Maßnahmen helfen, Wasser bereits dort zurückzuhalten, wo der Niederschlag erfolgt – in Wäldern, Wiesen und auf landwirtschaftlichen Flächen. Sie verlangsamen den Abfluss, verbessern die Versickerung und verringern die Wassermenge, die schnell in die Flüsse gelangt. Dadurch können Hochwasserspitzen gesenkt und Schäden reduziert werden.
Welche Maßnahmen gibt es für den Hochwasserrückhalt in der Fläche?
Zum Hochwasserrückhalt gehören verschiedene Ansätze:
- Bodenschonende Bewirtschaftung – Schonende Bodenbearbeitung wie Mulchsaat oder Pflugverzicht sorgt für bessere Versickerung und weniger Oberflächenabfluss.
- Bodenschützenden Bewirtschaftung – Zwischensaaten und Holzhäcksel im schrägen Gelände vermindern den Wasserabfluss, bringen mehr Wasser zur Versickerung und schützen vor Erosion.
- Aufforstung und Grünlandnutzung – Mehr Bäume und Grünflächen speichern Wasser, verdunsten es langsam und verhindern Erosion.
- Gewässerrenaturierungen – Natürliche Flussläufe mit breiten Auen können mehr Wasser aufnehmen und Hochwasserspitzen dämpfen.
- Dezentrale Maßnahmen – Versickerungsmulden und kleine Rückhalteflächen sowie Rigolen anstatt Kanaldurchlässen unter Wegen sorgen dafür, dass weniger Wasser unkontrolliert in die Flüsse strömen kann.
Wie wirksam sind diese Maßnahmen im Vergleich zu großen Rückhaltebecken?
Maßnahmen in der Fläche sind ein wichtiger Baustein der Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Sie helfen, kleinere und mittlere Hochwasser und Starkregenereignisse zu mindern und die Belastung für Flüsse zu reduzieren. Bei extremen Hochwasserereignissen, wie 2021, reichen sie aber allein nicht aus – hier sind zusätzlich großräumige Rückhaltemaßnahmen notwendig.
Weitere Fragen zur Planung
Warum wurde die Reduzierung versiegelter Flächen nicht untersucht?
Die Entsiegelung von Flächen hat vor allem eine lokale Wirkung, weil sie das Kanalnetz entlastet und die Versickerung verbessert. Für den Hochwasserschutz im gesamten Ahreinzugsgebiet, insbesondere bei großen oder extremen Regenereignissen, spielt sie jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Der Grund: Siedlungsflächen machen nur einen kleinen Teil der Gesamtfläche aus und tragen kaum zur Entstehung großer Hochwasserereignisse bei. Dennoch ist die Entsiegelung wichtig – vor allem in Städten und Gemeinden. Sie kann helfen, Überflutungen vor Ort zu reduzieren und die Wasserbewirtschaftung zu verbessern.
Warum sind Hochwasservorhersage und Katastrophenschutz nicht Teil des überörtlichen Maßnahmenplans?
Der überörtliche Maßnahmenplan (üMP), die Hochwasservorhersage und der Katastrophenschutz sind alle wichtige Bausteine der Hochwasservorsorge, haben aber unterschiedliche Aufgaben. Da der üMP gezielt auf präventive Maßnahmen zur Reduzierung von Abflüssen ausgerichtet ist, gehören Hochwasservorhersage und Katastrophenschutz nicht zu seinem direkten Inhalt – sie ergänzen ihn jedoch als eigenständige Bausteine der Hochwasservorsorge.
Was passiert, wenn meine Gemeinde nicht direkt betroffen ist?
Rückhaltebecken in den Oberläufen helfen, das Wasser besser zu steuern und Überflutungen flussabwärts zu verringern. Auch wenn Ihre Gemeinde nicht direkt am Fluss liegt, tragen die Maßnahmen dazu bei, das Hochwasser- und Starkregenrisiko für die gesamte Region zu senken. So profitieren auch Orte, die selbst nicht im direkten Überschwemmungsgebiet liegen.
Warum gibt es keine individuellen Schutzmaßnahmen für einzelne Grundstücke?
Der üMP fokussiert sich auf großräumige Maßnahmen, die Hochwasserrisiken überregional verringern. Individuelle Schutzmaßnahmen für einzelne Grundstücke liegen in der Verantwortung der Eigentümer. Ergänzend zum üMP bleibt die Eigenvorsorge daher wichtig, z. B. durch hochwasserangepasstes Bauen oder mobile Schutzvorrichtungen an Gebäuden
Umsetzung des überörtlichen Maßnahmenplans
Müssen die Maßnahmen aus dem überörtlichen Maßnahmenplan umgesetzt werden?
Die Maßnahmen aus dem üMP sind Empfehlungen. Ihre tatsächliche Umsetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Finanzierung, Planungsgenehmigungen und politische Entscheidungen. Kommunen und andere Träger können Maßnahmen aus dem üMP aufgreifen und realisieren.
Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig?
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen ist unterschiedlich und abhängig vom Gewässer. Je nach Einordnung der Gewässer können Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden oder der Kreis zuständig sein. Eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen Beteiligten ist erforderlich, um eine umfassende und effektive Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.
Zur Umsetzung aller Beckenstandorte ist die Gründung einer übergeordneten Kooperationsgemeinschaft, wie zum Beispiel eines Gewässerzweckverbands erforderlich, um als zentrale Koordinierungsstelle die Planung, Umsetzung und Bewirtschaftung der Rückhaltebecken effizient vorantreiben zu können.
Werden weitere Fachstellen, Kommunen und Träger öffentlicher Belange in die Umsetzung einbezogen?
Ja, die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit Fachbehörden, beispielsweise den Wasser- und Naturschutzbehörden, und den betroffenen Kommunen. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Wie werden Bürgerinnen und Bürger an der Umsetzung beteiligt?
Bürgerinnen und Bürger können sich an verschiedenen Stellen in den Umsetzungsprozess einbringen – insbesondere im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren, etwa während des Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahrens. Dort besteht die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken einzureichen. Darüber hinaus begleiten Informationsveranstaltungen, digitale Angebote der Kommunen und konkrete Bürgerinformationen zu Planungsschritten den Prozess. Ziel ist es, Betroffene frühzeitig einzubinden, Fragen zu klären und Transparenz über den Planungsstand zu schaffen.
Wie verlaufen Planung, Genehmigung und Umsetzung der einzelnen Standorte?
Die Umsetzung durchläuft mehrere Phasen:
- Bau und Inbetriebnahme – Umsetzung der Maßnahmen mit anschließender Überwachung
- Planung – Erarbeitung detaillierter Planunterlagen, Kosten und technische Prüfung.
- Genehmigung – Durchführung von Umwelt- und Raumordnungsverfahren.
- Ausschreibung und Vergabe – Beauftragung von Fachfirmen für den Bau.
Welche Kosten sind mit dem Bau der Rückhaltebecken verbunden?
Die Kosten variieren je nach Standort, Größe und baulichen Anforderungen. Eine detaillierte Kostenberechnung ist im überörtlichen Maßnahmenplan (üMP) noch nicht möglich, da noch keine detaillierte Entwurfsplanung vorliegt. Zur Orientierung wurde eine erste Abschätzung des Kostenrahmens nach DIN 276 durchgeführt. Diese ergibt eine Spanne von 50 bis 156 Millionen Euro pro Becken. Beispielsweise werden die Kosten für das Rückhaltebecken am Trierbach bei Trierscheid auf rund 96 Millionen Euro geschätzt, während das Becken am Ahbach bei Niederehe mit 156 Millionen Euro veranschlagt wird.
Wie erfolgt die Finanzierung der Maßnahmenumsetzung?
Die Finanzierung der Maßnahmen ist bisher nicht geklärt und muss aus verschiedenen Quellen erfolgen:
- EU-Förderprogramme – Zuschüsse aus europäischen Umwelt- und Infrastrukturprogrammen.
- Bundes- und Landesmittel – Förderungen für Hochwasserschutz und Klimaanpassung.
- Eigenmittel der Kommunen und des Kreises – abhängig von der Maßnahme und der Förderquote.
Die Fördermittel müssen gezielt beantragt werden, oft ist eine Ko-Finanzierung durch mehrere Partner erforderlich.
Wie werden betroffene Grundeigentümer einbezogen? Wie werden Eigentumsfragen gelöst?
Grundeigentümer werden frühzeitig in die Planung eingebunden. Sie erhalten Informationen zu den geplanten Maßnahmen und können in Gesprächen mit Behörden und Fachplanern ihre Anliegen einbringen. Wenn Flächen für den Hochwasserschutz benötigt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Freiwilliger Verkauf – Eigentümer können ihre Flächen zu fairen Konditionen verkaufen.
- Nutzungsvereinbarungen – Falls kein Verkauf gewünscht ist, können Vereinbarungen zur Nutzung der Flächen getroffen werden.
- Enteignung als letztes Mittel – Falls eine Maßnahme dringend erforderlich ist und keine Einigung erzielt wird, kann eine Enteignung erfolgen.
Werden betroffene Grundeigentümer entschädigt?
Wenn Flächen für Hochwasserschutzmaßnahmen angekauft oder genutzt werden, erhalten die Eigentümer eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird individuell verhandelt. In manchen Fällen können auch alternative Flächen angeboten oder finanzielle Unterstützung für Anpassungsmaßnahmen gewährt werden.
Wie lange dauert es, bis die Becken fertig sind?
Die Umsetzung der Hochwasserrückhaltebecken ist ein langwieriger Prozess, da sie umfangreiche Planungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Der gesamte Ablauf kann 10 bis 15 Jahre oder länger dauern, abhängig von den Standortbedingungen und möglichen Verzögerungen durch rechtliche oder bauliche Herausforderungen.
Was geschieht, wenn es in der Zwischenzeit erneut ein Hochwasser gibt?
Bis zur Fertigstellung der Maßnahmen bleibt das Hochwasserrisiko bestehen. Daher sind weiterhin Eigenvorsorge, die Beachtung von Hochwasserwarnungen und die Vorbereitung auf Notfälle besonders wichtig. Gleichzeitig zahlen bereits erste unterstützende Maßnahmen sukzessive auf die Hochwasservorsorge ein und stärken die Resilienz der Region.
Wird bei der weiteren Planung auch auf Belange des Natur- und Landschaftsschutzes eingegangen?
Ja, alle Maßnahmen müssen Umweltauflagen erfüllen. Dazu gehören Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie mögliche Ausgleichsmaßnahmen, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren.
Lohnt sich der Aufwand, wenn Hochwasser nur alle 100 oder 1000 Jahre zu erwarten ist?
Ja, denn seltene Hochwasserereignisse können extreme Schäden verursachen. Die Flutkatastrophe von 2021 hat gezeigt, dass Hochwasserereignisse mit einer theoretisch niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit dennoch eintreten können – und dann verheerende Folgen haben:
- Beim Hochwasser 2021 lag der Spitzenabfluss an der Ahr mehr als viermal höher als ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) und übertraf die bisherigen Bemessungswerte deutlich.
- Der Überflutungsbereich war viel größer als bisher angenommen, und selbst in Bereichen, die auf den alten Gefahrenkarten nicht als hochwassergefährdet galten, gab es massive Schäden.
- Hochwasserschutzmaßnahmen helfen nicht nur bei extremen Ereignissen, sondern auch bei kleineren, häufigeren Hochwassern, die ebenfalls zu erheblichen Sachschäden führen können.
Eine funktionierende Hochwasser- und Starkregenvorsorge reduziert langfristig nicht nur Schäden an Gebäuden und Infrastruktur, sondern auch die Folgekosten für Wiederaufbau und Wirtschaftsausfälle. Daher sind Investitionen in den Hochwasserschutz auch dann sinnvoll, wenn ein solches Ereignis statistisch nur selten vorkommt.
Was passiert, wenn nicht alle Becken gebaut werden können?
Falls nicht alle geplanten Rückhaltebecken umgesetzt werden können, muss der Hochwasserschutz durch alternative Maßnahmen ergänzt werden – zum Beispiel durch verstärkte Eigenvorsorge, lokale Schutzmaßnahmen oder verbesserte Hochwasserwarnsysteme. Diese können jedoch das ursprünglich geplante Schutzniveau nicht vollständig ersetzen. Rückhaltebecken sind zentrale Bausteine im Maßnahmenplan – ihr Fehlen verringert die Gesamtwirkung des Schutzkonzepts.
Weiterführende Informationen und Links
Wo finde ich weitere Informationen?
Detaillierte Informationen zum überörtlichen Maßnahmenplan (üMP) und zur Hochwasservorsorge gibt es auf der Webseite des Landkreises Ahrweiler unter www.kreis-ahrweiler.de sowie bei Ihrer Kommune. Dort erhalten Sie Informationen zu aktuellen Planungen, Ansprechpartnern und weiterführenden Materialien.
- Kurzfilm Hochwasservorsorge neu denken – Der überörtliche Maßnahmenplan und seine Wirkung
- Plan für überörtlich wirksame Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge für den Landkreis Ahrweiler und das Ahreinzugsgebiet
- Anhang 1 Steckbriefe HRB-Standorte Ahr-Einzugsgebiet
- Anhang 2 Steckbrief HRB-Standort Vinxtbach
- Anhang 3 Unterstützende Maßnahmen, örtliche Konzepte und Planungen
- Anhang 4 Unterstützende Maßnahmen, Vorschläge Bürgerschaft und historische Planungen
- Anhang 5 Hydrologischer Längsschnitt der Ahr
- Anhang 6 Maßnahmen in der Fläche
WEITERE FRAGEN
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