Breadcrump

Plan zur Entwicklung von überörtlichen Maßnahmen

Als Baustein der überörtlichen Hochwasservorsorge soll der „Plan zur Umsetzung und Weiterentwicklung von überörtlichen Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge für den Landkreis Ahrweiler unter Berücksichtigung der örtlichen Vorsorgekonzepte“ (im Folgenden überörtlicher Maßnahmenplan genannt) erstellt werden. Er ergänzt die bestehenden, örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte, und soll über die lokale Ebene hinaus Maßnahmen zur höchstmöglichen Risikominimierung im gesamten Einzugsgebiet eines Gewässers identifizieren.

In diesem überörtlichen Maßnahmenplan werden Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes (beispielsweise Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken) und des natürlichen Wasserrückhalts am Gewässer und in der Fläche (z.B. Erschließung weiterer Retentionsflächen) untersucht, die eine überörtliche Wirkung haben. Dabei sollen verschiedene Niederschlags-Ereignisse und deren maximale Auswirkungen auf das Abflussgeschehen betrachtet und wirksame Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden.

Der überörtliche Maßnahmenplan wird den gesamten Kreis Ahrweiler betrachten. Nicht nur die Ahr und ihre Zuflüsse, auch die anderen im Kreis befindlichen Gewässer, wie z.B. der Brohlbach, werden berücksichtigt. Zudem wird das Ahreinzugsgebiet auch über das Kreisgebiet hinaus untersucht.

Was sind die Ziele?

Der überörtliche Maßnahmenplan soll alle fachlich sinnvollen Maßnahmen zur Hochwasserrisikovorsorge mit überörtlicher Wirkung über die Grenzen der Gemeinden hinaus zusammenstellen und hinsichtlich ihrer Wirkung für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge analysieren sowie bewerten.

Die Ziele des überörtlichen Maßnahmenplans sind im Einzelnen:

  • Festlegung von Zielen und Anforderungen für die überörtlich wirksamen Maßnahmen
  • Identifikation und Zusammenstellung von Maßnahmen zur Verminderung von Hochwasser- und Starkregengefahren, die überörtlich risikomindernd, insbesondere auf Unterlieger wirken, und eine Ergänzung zu den örtlichen Vorsorgemaßnahmen darstellen
  • Detaillierte Ausarbeitung und Beschreibung von besonders wirksamen Maßnahmen
  • Zusammenstellung und Bewertung grundsätzlicher Aspekte zur Machbarkeit der entsprechenden Maßnahmen
  • Entwicklung von Umsetzungs- und Priorisierungsvorschlägen für die identifizierten Maßnahmen

Wie ist der aktuelle Stand?

Am 16.09.2022 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis, den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig und Remagen, der Gemeinde Grafschaft sowie den Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal als Grundlage der Zusammenarbeit für die Erstellung des überörtlichen Maßnahmenplans unterzeichnet. Gleichzeitig wurde durch die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder der Förderbescheid für die Planerstellung übergeben. Das Land Rheinland-Pfalz fördert den überörtlichen Maßnahmenplan mit 90%. Die Kooperation zwischen dem Landkreis und den acht kreisangehörigen Kommunen ist eine wichtige Voraussetzung zur Erarbeitung und Umsetzung des überörtlichen Maßnahmenplans. 

Übergabe der Fördermittel am 16092022 in der Kreisverwaltung Ahrweiler durch Klimaschutzministerin Eder an Landrätin Weigand vor den Bürgermeistern der acht beteiligten Kommunen und Herrn Treis Präsident der SGD Nord Quelle Kreisverwaltung Ahrweiler

Im Rahmen eines erfolgreich durchgeführten europaweiten Vergabeverfahrens (zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) konnte der Auftrag an die Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH aus Aachen, die mit dem ortsansässigen Ingenieurbüro Berthold Becker Büro für Ingenieur- und Tiefbau als Nachunternehmer zusammenarbeitet, vergeben werden. Noch Ende Juni fand der Auftakttermin mit den Ingenieurbüros in der „Lenkungsgruppe überörtlicher Maßnahmenplan“ mit den Vertreterinnen und Vertretern aus den Kommunen und in Anwesenheit des Klimaschutzministeriums, der SGD Nord und des Landesamtes für Umwelt in der Kreisverwaltung Ahrweiler statt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Kooperationsvereinbarungen mit dem Landkreis Euskirchen, der Stadt Bad Münstereifel und der Gemeinde Blankenheim sowie dem Landkreis Vulkaneifel konnten am 07.09.2023 unterzeichnet werden. Damit kann die Entwicklung einer kreisübergreifenden und überörtlich wirksamen Maßnahmenplan für das gesamte Einzugsgebiet der Ahr nun vorangetrieben werden. Nähere Informationen zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarungen finden Sie hier.

Wie geht es weiter?

Ziel ist, dass die Planungen für den überörtlichen Maßnahmenplan bis Ende 2024 vorliegen. Da die Art und der Umfang der Maßnahmen aus dieser Planung noch nicht absehbar sind, können zur konkreten Umsetzung und zum weiteren Zeithorizont noch keine Aussagen getroffen werden.

Parallel zur Erstellung des überörtlichen Maßnahmenplans werden von den Kommunen und dem Kreis in ihrer jeweiligen Zuständigkeit bereits vorgezogene Hochwasservorsorgemaßnahmen aus den bestehenden örtlichen Konzepten sowie den Gewässerwiederherstellungskonzepten mit überörtlicher Wirkung konkret geplant und umgesetzt.

MENU