Plan zur Entwicklung von überörtlichen Maßnahmen
Als Baustein der überörtlichen Hochwasservorsorge soll der „Plan zur Umsetzung und Weiterentwicklung von überörtlichen Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge für den Landkreis Ahrweiler unter Berücksichtigung der örtlichen Vorsorgekonzepte“ (im Folgenden überörtlicher Maßnahmenplan genannt) erstellt werden. Er ergänzt die bestehenden, örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte, und soll über die lokale Ebene hinaus Maßnahmen zur höchstmöglichen Risikominimierung im gesamten Einzugsgebiet eines Gewässers identifizieren.
In diesem überörtlichen Maßnahmenplan werden Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes (beispielsweise Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken) und des natürlichen Wasserrückhalts am Gewässer und in der Fläche (z.B. Erschließung weiterer Retentionsflächen) untersucht, die eine überörtliche Wirkung haben. Dabei sollen verschiedene Niederschlags-Ereignisse und deren maximale Auswirkungen auf das Abflussgeschehen betrachtet und wirksame Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden.
Der überörtliche Maßnahmenplan wird den gesamten Kreis Ahrweiler betrachten. Nicht nur die Ahr und ihre Zuflüsse, auch die anderen im Kreis befindlichen Gewässer, wie z.B. der Brohlbach, werden berücksichtigt. Eine Betrachtung des Ahreinzugsgebiets über das Kreisgebiet hinaus wird angestrebt.

Was sind die Ziele?
Der überörtliche Maßnahmenplan soll alle fachlich sinnvollen Maßnahmen zur Hochwasserrisikovorsorge mit überörtlicher Wirkung über die Grenzen der Gemeinden hinaus zusammenstellen und hinsichtlich ihrer Wirkung für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge analysieren sowie bewerten.
Die Ziele des überörtlichen Maßnahmenplans sind im Einzelnen:
- Festlegung von Zielen und Anforderungen für die überörtlich wirksamen Maßnahmen
- Identifikation und Zusammenstellung von Maßnahmen zur Verminderung von Hochwasser- und Starkregengefahren, die überörtlich risikomindernd, insbesondere auf Unterlieger wirken, und eine Ergänzung zu den örtlichen Vorsorgemaßnahmen darstellen
- Detaillierte Ausarbeitung und Beschreibung von besonders wirksamen Maßnahmen
- Zusammenstellung und Bewertung grundsätzlicher Aspekte zur Machbarkeit der entsprechenden Maßnahmen
- Entwicklung von Umsetzungs- und Priorisierungsvorschlägen für die identifizierten Maßnahmen
Wie ist der aktuelle Stand?
Am 16.09.2022 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis, den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig und Remagen, der Gemeinde Grafschaft sowie den Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal als Grundlage der Zusammenarbeit für die Erstellung des überörtlichen Maßnahmenplans unterzeichnet. Gleichzeitig wurde durch die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder der Förderbescheid für die Planerstellung übergeben. Das Land Rheinland-Pfalz fördert den überörtlichen Maßnahmenplan mit 90%. Die Kooperation zwischen dem Landkreis und den acht kreisangehörigen Kommunen ist eine wichtige Voraussetzung zur Erarbeitung und Umsetzung des überörtlichen Maßnahmenplans.

Nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens (zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) steht nach Auswertung der Angebote im 2. Quartal 2023 die Beauftragung eines Fachbüros mit der Erstellung des überörtlichen Maßnahmenplans an.
Aktuell befinden sich Kooperationsvereinbarungen mit den Landkreis Euskirchen, der Stadt Bad Münstereifel und der Gemeinde Blankenheim sowie dem Landkreis Vulkaneifel in Vorbereitung, um kreisübergreifend einen überörtlich wirksamen Maßnahmenplan für das gesamte Einzugsgebiet der Ahr entwickeln zu können.
Wie geht es weiter?
Das beauftragte Fachbüro soll spätestens im Sommer dieses Jahres die Arbeiten zur Planerstellung aufnehmen. Ziel ist, dass die Planungen für den überörtlichen Maßnahmenplan bis Ende 2024 vorliegen. Da die Art und der Umfang der Maßnahmen aus dieser Planung noch nicht absehbar sind, können zur konkreten Umsetzung und zum weiteren Zeithorizont noch keine Aussagen getroffen werden.
Parallel zur Erstellung des überörtlichen Maßnahmenplans werden von den Kommunen und dem Kreis in ihrer jeweiligen Zuständigkeit bereits vorgezogene Hochwasservorsorgemaßnahmen aus den bestehenden örtlichen Konzepten sowie den Gewässerwiederherstellungskonzepten mit überörtlicher Wirkung konkret geplant und umgesetzt.