Gewässerwiederherstellungskonzept

Die Flutkatastrophe im Ahrgebiet im Juli 2021 hat auch die Wasserläufe stark beschädigt. Durch die enormen Wassermengen und hohen Fließgeschwindigkeiten wurden viele Fluss-betten und Uferbereiche zerstört sowie Boden und Kies weggespült. Der Kreis hat ein Konzept entwickelt, um die Schäden an der Ahr und ihren Zuflüssen Adenauer Bach, Nohner Bach und Trierbach (Gewässer 2. Ordnung) zu beseitigen und die Gewässer wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Die Maßnahmenvorschläge gehen dabei über eine bloße Instandsetzung hinaus – das ökologische Umfeld und die Lebensqualität der Menschen am Gewässer, sollen dabei ebenfalls spürbar verbessert werden.

Was sind die Ziele?

Die Gewässerwiederherstellung zielt darauf ab, den Gesamtzustand der Ahr und ihrer Zuflüsse zu verbessern. Dabei werden sowohl die Hochwasservorsorge als auch ökologische Belange berücksichtigt.

Ziele des Gewässerwiederherstellungskonzepts sind

  • die Beseitigung von Gefahren,
  • die Aufwertung der Gewässerstruktur,
  • die Wiederherstellung der Gewässerökologie,
  • die Aktivierung der Wasserrückhaltung sowie
  • die Verbesserung des Abflusses.

Das Konzept ist damit ein wichtiger Baustein der überörtlichen Hochwasservorsorge.

Welche Fortschritte wurden bisher erzielt?

Untersuchung und Konzeptentwicklung

Die Ahr und ihre Zuflüsse wurden anhand der kommunalen Grenzen in vier Abschnitte unter-teilt: Stadt Sinzig, Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Verbandsgemeinde Altenahr und Verbandsgemeinde Adenau. Die Schäden vor Ort wurden durch fünf beauftragte Ingenieurbüros erhoben, dokumentiert und Maßnahmenvorschläge entwickelt. Ein koordinierendes Büro hat diese Einzelkonzepte zu einem umfassenden Gewässerwiederherstellungskonzept zusammengeführt.

Öffentliche Präsentation, Diskussion und Priorisierung

Im März und April 2023 wurden die Ergebnisse in sechs öffentlichen Veranstaltungen in den betroffenen Städten und Gemeinden vorgestellt und intensiv diskutiert. Im Anschluss fanden Abstimmungstermine zwischen der Kreisverwaltung und den Kommunen statt, um prioritäre Maßnahmen aus dem Konzept auszuwählen. Diese priorisierten Maßnahmen wurden zu Teilprojekten zusammengefasst, für die im Sommer 2023 erste Planungsaufträge an Ingenieurbüros vergeben wurden.

Planungsgespräche und Beginn der Maßnahmenumsetzung

In der zweiten Jahreshälfte 2023 wurden Detailplanungen für 14 Teilprojekte durchgeführt. Dazu fanden zahlreiche Gespräche mit den Kommunen, dem Landesbetrieb Mobilität, der Deutschen Bahn, den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum, den Grundstückseigentümern und weiteren Beteiligten statt.

Die Kreisverwaltung hat zudem zwei europaweite Ausschreibungen durchgeführt. Zum einem für Projektsteuerungsleistungen. Hierfür konnte die „wat Ingenieurgesellschaft mbH“ gewonnen werden. Die Projektsteuerung unterstützt die Kreisverwaltung seit Januar 2024 beim Ma-nagen bereits beauftragter und noch zu beauftragender Planungen. Zum anderen für Rahmenvereinbarungen von Planungsleistungen. Hier konnte die Kreisverwaltung mit fünf Ingenieurbüros eine Rahmenvereinbarung abschließen.

Im März 2024 wurde die Umsetzungsplanung für fünf größere Maßnahmenbündel beauftragt. Erste Maßnahmen werden seit April 2024 realisiert.

Wie geht es weiter?

Die Umsetzung der Maßnahmen wird nach und nach von den beauftragten Büros geplant und von der Kreisverwaltung realisiert. Die aktuellen Planungen, Fortschritte und abgeschlossene Maßnahmen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

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