Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es schafft einen Einkommensausgleich, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes nicht mehr oder weniger arbeiten. Das Elterngeld hilft dabei, Ihre finanzielle Lebensgrundlage zu sichern, damit Sie Ihr Kind in den ersten Lebensmonaten betreuen und erziehen können.

Sie können beim Elterngeldbezug zwischen drei Leistungsarten wählen oder diese miteinander kombinieren. So passt sich das Elterngeld Ihrer persönlichen Situation an.

Die Elterngeldstelle ist telefonisch während der folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 – 18.00 Uhr

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiterinnen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes.

Wichtige Information

Auf Grund der Gesetzesänderung zum 01.09.2021 hat das Land neue Antragsformulare für die Beantragung von Elterngeld herausgegeben. Diese gelten jedoch nur für Geburten ab dem 01.09.2021. Für Geburten vor dem 01.09.2021 gelten noch die alten Antragsformulare.

Leistungsarten

Basiselterngeld können Sie erhalten, wenn Sie ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen und deshalb nicht erwerbstätig bzw. nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind.

ElterngeldPlus können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Elterngeld länger beziehen möchten. Aus einem sog. Basiselterngeldmonat werden dann zwei ElterngeldPlus-Monate. Dies bedeutet, dass Sie in den ElterngeldPlus-Monaten jeweils die Hälfte des Elterngeldes aus einem Basiselterngeldmonat erhalten.

Den sog. Partnerschaftsbonus können Sie erhalten, wenn Sie als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit arbeiten. Sie erhalten jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus Monate, wenn Sie beide in mindestens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

Antragsabgabe und Fristen

Bitte beachten Sie, dass Sie Elterngeld schriftlich beantragen müssen. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Elterngeld gestellt wurde, möglich.

Sie erhalten die Anträge auf Elterngeld in Rheinland-Pfalz automatisch zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt durch das zuständige Ministerium in Mainz übersandt. Sie können die Antragsunterlagen jedoch auch auf dieser Seite herunterladen oder bei der Elterngeldstelle anfordern.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, Ihren Elterngeldantrag online mithilfe des Antragsassistenten ElterngeldDigital auszufüllen. Der Antrag kann dann ausgedruckt und unterschrieben bei der Elterngeldstelle eingereicht werden.

Informationen auf Grund der anhaltenden Covid-19-Pandemie

Wenn Sie auf Grund der Covid-19-Pandemie Einkommensminderungen hatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Änderung des Bemessungszeitraums stellen. Bitte informieren Sie sich vorab bei der Elterngeldstelle, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine entsprechende Antragstellung vorliegen.

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