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Private Dorferneuerung

Jedes Dorf hat seinen eigenen Charakter, das Ortsbild. Dieses wird geprägt durch öffentliche Räume, öffentliche Gebäude, private Häuser und Höfe. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Bild unserer Dörfer stark verändert. Regionaltypische Charakteristika sind oftmals im Zuge von Renovierungen verlorengegangen.

Die Private Dorferneuerung dient in erster Linie der Erhaltung und Wiederherstellung des Ortsbildes und ortstypischer Gebäude. Die Gebäude sollen ihr ursprüngliches Erscheinungsbild erhalten und die regionaltypische Bauweise widerspiegeln. Dies trägt dazu bei, dass die Dörfer als Wohnort attraktiv bleiben und ihre Identität gewahrt bleibt.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Bürgerinnen und Bürger,
  • Personenvereinigungen und Zusammenschlüsse (Personengemeinschaften des privaten Rechts),
  • Organisationen,
  • Gemeinden und Verbandsgemeinden als Beteiligte bei privaten Vorhaben, soweit sie Eigentümer oder Träger der Baulast sind, für die eine Zuwendung beantragt wird.

Was wird gefördert?

Ausbau, Umbau oder Anbau ortstypischer Gebäude und Hofanlagen in Gemeinden mit Dorferneuerungskonzept. Unter Umständen kann auch der Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz förderfähig sein.

Beispiele:

Bei Erfüllung der gestalterischen Auflagen, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen, können auch Maßnahmen im Inneren gefördert werden (z.B.: Trockenbaumaßnahmen, Heizung, Böden, Fliesen, Anstricharbeiten…).

Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Bauunterhaltung sowie Vorhaben, die bereits begonnen worden sind.

Auch eine moderne Interpretation der regionalen Baukulturen kann gefördert werden:

Nicht förderfähig sind

  • Maßnahmen zur Bauunterhaltung;
    • Maßnahmen in Neubaugebieten;
    • Vorhaben, die bereits begonnen wurden;
    • Schönheitsreparaturen, wenn sie nicht zu einer Aufwertung oder Attraktivierung der Ortskerne bzw. einer Ortsbildverbesserung im touristischen Sinne beitragen.

Was ist gestalterisch zu beachten?

Jedes Gebäude hat einen individuellen Charakter. Vor Ort stimmen wir mit Ihnen die einzelnen Gestaltungsmerkmale ab. Typisch sind:

Dachstühle und Dacheindeckungen

Dachüberstände sind nur in der ursprünglichen Gegebenheit des Gebäudes zugelassen. Eine Verblendung des Ortgangs, der Gauben oder Teile der Fassade mit Schiefer sind nicht zulässig. Die Farbgebung und die Pfannenart der Dacheindeckung müssen der ursprünglichen Bauart des Gebäudes entsprechen. Gleiches gilt für den Ein- oder Umbau von Dachgauben.

Kein oder geringer Dachüberstand

Keine Ortgangverschieferung

Gestaltung und Erneuerung der Fenster

Es sind ausschließlich gegliederte Holzfenster und Holztüren (keine Tropenhölzer) zu verwenden (keine Förderung der Gesamtmaßnahme bei Kunststofffenstern und/oder -türen sowie innenliegenden Sprossen!). Die Anbringung von Aluminium- oder Kunststofffensterbänken ist nicht zulässig. Regenschutzschienen aus Metall oder Kunststoff sind mittels einer Holzprofilleiste zu verdecken. Sofern Rollladenverblendungen vorhanden sind, müssen diese entfernt werden.

Gegliederte Holzfenster (keine Tropenhölzer) in stehendem Format

Hauseingangstüren aus Holz

Wie wird gefördert?

Wir beraten Sie in allen Fragen der regionaltypischen Details in einem Ortstermin.

Für die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude ist eine Förderung von bis zu 30.000 Euro, maximal 35 % der Baukosten, möglich.

Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 7.669 Euro betragen.

WICHTIG! Mit der baulichen Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Der Antrag auf Genehmigung zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn, z.B. bei drohendem Verfall des Objektes, muss mit der Kreisverwaltung im Vorfeld abgestimmt werden.

Voraussetzungen:

  • Für die Ortsgemeinde liegt ein Dorferneuerungskonzept vor
    • Es handelt sich um ein älteres, ortsbildprägendes Gebäude im Ortskern
    • Baukosten müssen mind. 7.669 € betragen
    • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
    • Das Äußere des Gebäudes muss im regionaltypischen Stil saniert werden

Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Mehrfachförderungen derselben Kostenposition mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes sind nicht zulässig, außer bei Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltung. Anträge sind über die Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde der Kreisverwaltung vorzulegen.

Ratgeber Renovieren

Im Rahmen der Dorferneuerung haben wir häufig feststellen können, dass hinsichtlich der Renovierung eines dorftypischen Eifelhauses großer Beratungsbedarf besteht. Dies war Anlass, einen Ratgeber herauszugeben, in dem die Bauherren unterstützt werden, ihr Haus im Sinne der regionalen Baukultur zu renovieren.

Im Ratgeber 1 finden sich wertvolle gestalterische Tipps zu den verschiedenen baulichen Ausführungen, die im Rahmen einer Gebäudesanierung anstehen.

Ratgeber Neubauen und Sanieren

Als Ratgeber 2 ist die Broschüre „Neubauen und Sanieren“ erschienen. Der 150 Seiten starke Bildband richtet sich an Hauseigentümer, Bauherren, die Räte in den Dörfern und Städten sowie weitere Interessierte. Ein Streifzug durch die Baugeschichte des Kreises Ahrweiler und der Eifel arbeitet zentrale Merkmale heraus, wie das regionaltypische Haus aussieht: mit schlichtem Baukörper ohne Vorsprünge und Einschnitte, einfachem Satteldach ohne Überstand sowie Fenster in meist stehenden Formaten.

An dieses historische Bauprinzip knüpft der neue Ratgeber an und sucht nach einer modernen Formensprache. So entstehen Vorschläge, dass es sehr wohl eine Verbindung geben kann zwischen historischen, schlichten Bauformen einerseits und großzügigen, lichtdurchfluteten Neubauten andererseits. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig mit Fotos und Zeichnungen belegt.

Die Broschüren (auch mehrere Exemplare) sind kostenlos bei der Kreisverwaltung erhältlich. Melden Sie sich gerne bei uns!

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