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Info zum Eigenkontrollsystem und zur Gefahrenanalyse in Lebensmittelbetrieben

Aufgrund der Artikel 4 und 5 der VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 ist jeder
Lebensmittelunternehmer verpflichtet, die gesundheitliche Unbedenklichkeit seiner
angebotenen Ware zu gewährleisten.
Grundsätzlich muss ein Lebensmittelbetrieb baulich und einrichtungsmäßig in gutem
Zustand sein.
Folgende Eigenkontrollmaßnahmen sind umzusetzen:

  1. Hygieneplan bestehend aus:
    a) Reinigungs- und Desinfektionsplan (was, wann),
    b) Kontrolle der Reinigung, Dokumentation der Reinigungskontrollen;
  2. Temperaturkontrollen mit Dokumentation
    a) der Kühlgeräte mit verderblichen Lebensmitteln,
    b) der Heißhaltegeräte;
  3. Produktkontrollen
    a) Feststellung von Gefahren,
    die möglicherweise die Gesundheit gefährden könnten, sind „kritische Punkte“.
    Beispiel: Fremdkörper, Salmonellen, gesundheitsgefährdende Mikroorganismen.

    b) Kontrolle an den „kritischen Punkten“
    ist die Überprüfung, ob die jeweiligen Gefahren sicher ausgeschlossen sind.
    Beispiele:
    Gastronomie > Kerntemperaturmessung bei Hackbraten,
    Fleischerei > Erhitzung (Dauer und Temperaturen) bei Vollkonserven u. a.
    Eisherstellung > Pasteurisierung (Dauer und Temperatur) bei Speiseeis.
    Die Ergebnisse und (eventuelle) Korrekturmaßnahmen sind zu dokumentieren.

Siehe dazu die ausführlichen Bestimmungen des Artikel 5 der o. g. Verordnung.

  1. Schädlingsbekämpfung
    Eine prophylaktische Schädlingsbekämpfung (Monitoring) gegen Mäuse, Ratten,
    Schaben, Insekten, Ameisen, Motten usw. ist in jedem Betrieb erforderlich.

  2. Mitarbeiterschulung
    Wiederholungsbelehrung gem. Infektionsschutzgesetz sind mind. alle 2 Jahre,
    Hygieneschulung für ungelernte Personen, die mit leicht verderblichen
    Lebensmitteln umgehen, mindestens 1 x jährlich erforderlich.
    Neben den oben genannten Mindestanforderungen können weitere Maßnahmen erforderlich sein, diese
    richten sich insbesondere nach dem Betriebsumfang und Betriebsart.
    Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung 3.5 -Lebensmittelüberwachung- zur Verfügung.
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