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FAQs Wiederaufbau EHRENAMT

Aufgrund der Flutkatastrophe weisen wir auf die Internetseite der deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt HOCHWASSER IN DEUTSCHLAND – HILFE FÜR ENGAGEMENT UND EHRENAMT hin.
Dort gibt es u.a. Informationen über Spenden, Förderprogramme und Soforthilfen für Vereine und Organisationen in den betroffenen Regionen.
Darüber hinaus können die bestehenden Förderprogramme des Kreises Ahrweiler für Vereine und das Ehrenamt ebenfalls in Anspruch genommen werden. Infos geben die Ansprechpersonen der Abteilung Förderprogramme/Landwirtschaft.

Sehr geehrte Ehrenamtliche und Vereine im Kreis Ahrweiler,

die Flutkatastrophe im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat auch viele Vereine schwer getroffen. Sportstätten und Vereinsheime sind zerstört, Ausstattungsgegenstände verloren und viele Mitglieder betroffen. Neben den Auswirkungen durch die Corona- Pandemie steht auch das Vereinswesen bei uns im Kreis Ahrweiler angesichts der zusätzlichen Krise vor großen Herausforderungen. Wir erleben in diesen außergewöhnlichen Zeiten jedoch ein hohes Maß an Solidarität und ein Miteinander aller Generationen. Neben den professionellen Hilfskräften der Katastrophenschutzeinheiten ist die Unterstützung durch THW, DRK, Feuerwehr und die vielen Ehrenamtlichen innerhalb und außerhalb der Vereine besonders beeindruckend. Mit dabei: Jugendgruppen, Kirchen, Nachbarschaftsinitiativen, Junggesellen und Wohlfahrtsverbände, um nur einige zu nennen. Ihnen allen gilt großer Dank und tiefer Respekt. Das ehrenamtliche Engagement hat bei uns eine lange Tradition und wächst aktuell noch weiter über sich hinaus.

Deshalb ist es uns auch wichtig, insbesondere in diesen schwierigen Zeiten ein starkes Signal an alle ehrenamtlich Engagierte zu senden. Der Kreis möchte allen Vereinen und Initiativen bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen bestmöglich als Partner zur Seite stehen.

Daher haben wir nun die FAQs Wiederaufbau: Fragen und Antworten für Ehrenamtliche & Vereine mit wichtigen Informationen zusammengestellt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich darüber hinaus auf folgenden Internetseiten informieren. Hier finden Sie sowohl Antworten auf allgemeine als auch vereinsspezifische Fragen rund um die Flutkatastrophe und zahlreiche Unterstützungsangebote:

Sollten nach Sichtung der bereitgestellten Informationen weitere Fragen offen sein, richten Sie diese gerne per E-Mail an die Abteilung Förderprogramme/Landwirtschaft unter: Abteilung.Foerderprogramme@kreis-ahrweiler.de.

Welche Unterstützungsangebote gibt es von staatlicher Seite für flutbetroffene Vereine?

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier. Spezielle Infos, FAQs und Anträge zur Aufbauhilfe finden Sie hier.

Wie beantrage ich die staatliche Unterstützung?

Die Antragstellung erfolgt über einen Online-Antrag. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Sofern den Betroffenen eine Online-Antragstellung nicht anderweitig möglich ist, kann diese hilfsweise an den Infopoints erfolgen. Hierfür stehen qualifizierte Ansprechpartner/innen vor Ort zur Verfügung, die bei der Online-Antragstellung unterstützen. Weitere Informationen zu den Infopoints finden Sie unter: Ansprechpartner . Wiederaufbau in Rheinland-Pfalz (rlp.de).

Was wird im Einzelnen gefördert?

  • Bei Schäden an Gebäuden können die Reparaturkosten gefördert werden.
  • Ist das Gebäude zerstört, können auch die Kosten für den Wiederaufbau gefördert werden. Förderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlich ent­stan­denen Schadens auch Maßnahmen zur Wieder­herstellung von baulichen Anlagen, wenn sie im Hinblick auf ihre Art, ihre Lage oder ihren Umfang in einer dem jeweiligen Hochwasser- und Über­schwem­mungs­risiko angepassten Weise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Vermeidung zukünftiger Schäden wiedererrichtet werden (§ 3 Absatz 2 der Aufbauhilfeverordnung 2021 des Bundes).
  • Es können auch Maßnahmen zur Modernisierung gefördert werden, wenn sie vorgeschrieben sind, bis zu Höhe des entstandenen Schadens. Dies kann Hochwasserschutzmaßnahmen enthalten. Bauliche Maßnahmen sind so auszuführen, dass Schäden bei einem erneuten Hochwasserereignis reduziert oder vermieden werden.
  • Die Schadenshöhe wird durch Gutachten ermittelt. Dies umfasst in der Regel Schäden ab einer Summe von 2.000 Euro bei Vereinen.
  • Für den Hausrat gilt eine Pauschalregelung.
  • Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemein­schaften und anderen Einrichtungen werden die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktions­bezogenen Einrichtungsgegenständen erstattet, sofern das nicht teurer ist, als die Neubeschaffung der Wert der Sachen bei Schadeneinritt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung („neu für alt“) werden in der Regel 30 Prozent abgezogen.

Unterstützt der Kreis Vereine und Initiativen im Rahmen der Flutkatastrophe?

Selbstverständlich können weiterhin Anträge im bestehenden Förderprogramm Ehrenamt des Kreises Ahrweiler für Vereine und das Ehrenamt in Anspruch genommen werden:

Diese können dabei neben der Wiederaufbauhilfe beantragt werden, insbesondere auch Anträge zur Sanierung vereinseigener Anlagen und zur Geräte-Neubeschaffung.

Weitere Informationen und Ansprechpartnern unter: Förderung des ehrenamtlichen Vereinswesens.

Gibt es weitere staatliche Hilfen für Vereine, um z.B. Personal, Miete,
Darlehen zahlen zu können?

Unter folgendem Link erhält man eine Übersicht über alle Hilfsangebote, wie Hotlines, Spendenkonten sowie Informationen von verschiedenen Institutionen. Bezüglich der Zahlung von Kurzarbeitergeld für Vereine, die vom Hochwasser betroffen sind, gibt die Bundesagentur für Arbeit Auskunft.

Ist ehrenamtliche Hilfe in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten versichert?

Wer hilft, um Menschen aus Gefahren zu retten, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt sowohl für Ersthelfende an einem Unfallort als auch in Katastrophenfällen, wie bei den Rettungsaktionen in den Hochwassergebieten im Juli 2021. Wer jetzt noch bei Aufräumaktionen hilft oder helfen möchte, für den kann diese Regelung, je nach Bundesland, weiterhin gelten. Dazu sollte man sich aber unbedingt vorher informieren. Weitere Tipps und Hinweise dazu finden Sie hier. Nicht abgedeckt, sind beispielsweise Schäden, die während der Nutzung von Kraftfahrzeugen entstehen.

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