Förderung struktureller dörflicher Projekte
Demografischer Wandel, wachsende Bedeutung der Mobilität, sich verändernde Familien- und Versorgungsstrukturen und die zunehmende Individualisierung der Lebensstile: Der ländliche Raum steht vor großen Herausforderungen. Diesen Entwicklungen gilt es zu begegnen und seine Funktion als attraktiven Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsraum zu erhalten und zu stärken. Die Menschen vor Ort kennen ihr Potenzial am besten und können für diese Herausforderungen geeignete Ideen und bedarfsgerechte Lösungen entwickeln.
Der Kreis versteht sich dabei als Partner und unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und die Kreativität der Menschen im ländlichen Raum unter anderem durch das Förderprogramm „Förderung Ländlicher Raum“. Der ehrenamtliche Einsatz, die in Eigenleistung erbrachte Arbeit, die der Allgemeinheit zu Gute kommt und wertige Infrastruktur für die Gemeinschaft schafft, erhält und in ihrem Bestand bewahrt, steht hier im Mittelpunkt einer Förderung.
Förderung von Gemeinden
Wir fördern Ortsgemeinden oder Ortsbezirke, die in ihrem Ort oder ortsübergreifend im Rahmen einer Kooperation ein Projekt mit ehrenamtlichem Einsatz umsetzen.
Ob Vertreter aus dem Orts- oder Gemeinderat, Vereinsmitglieder oder freiwillige Helfer: Unabhängig davon, welche Personen die bürgerschaftliche Initiative aktiv und ehrenamtlich unterstützen, ist ein Projekt förderfähig, wenn
- das bürgerschaftliche Engagement oder die Interkommunale Zusammenarbeit unterstützt wird,
- die Maßnahme zu einer Verbesserung im Ort in den Bereichen Leben, Wohnen, Arbeiten, Erholen führt,
- die Maßnahme dem Wohl der Dorfgemeinschaft dient.
Berücksichtigt werden auch neue zukunftsweisende Gruppierungen, Netzwerke und Kooperationen, die sich zum Zweck der Durchführung der Maßnahme zusammenfinden, sich regelmäßig treffen und projektbezogen arbeiten.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- gewerbsmäßige Institutionen,
- Verbände und Verbandsorganisationen.
Förderung von Vereinen
Wir fördern
- Vereine oder Vereinsgemeinschaften,
- bürgerschaftliche Initiativen,
- Gruppierungen oder andere Netzwerke und Kooperationen,
die bereits bestehen oder sich zu diesem besonderen Zweck zusammengeschlossen haben und sich regelmäßig treffen und objektbezogen arbeiten.
Ein Eintrag im Vereinsregister ist nicht Voraussetzung für eine Förderung.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- gewerbsmäßige Institutionen,
- Verbände und Verbandsorganisationen.
Wie wird gefördert?
Anerkannt werden Eigenleistungen mit 15 € je angefangene Stunde. Auch Material- und Unternehmerkosten können geltend gemacht werden, letztere dürfen aber nur einen Teil der Maßnahme ausmachen.
Fördersatz: 25% der anerkennungsfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro.
Maßnahmen, die ausschließlich von Unternehmern durchgeführt werden, sind nicht förderfähig.
Wie kann ich Fördermittel erhalten:
- Schritt 1: Antragsformular in Papierform (siehe Downloads) oder im digitalen Antragsportal vor Beginn der Maßnahme ausfüllen;
- Schritt 2: Ermittlung der anerkennungsfähigen Kosten;
- Schritt 3: Bewilligung der Förderung;
- Schritt 4: Abrechnung nach Fertigstellung der Maßnahme mittels eines Verwendungs- und Eigenleistungsnachweises (siehe Downloads), verbunden mit der Auszahlung der Fördersumme.
Die bereitgestellten Kreismittel sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Eine Mehrfachförderung aus Kreismitteln für eine Maßnahme ist ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Wir fördern
- Maßnahmen, die durch bürgerschaftliches Engagement umgesetzt werden.
- Projekte, die eine interkommunale Zusammenarbeit initiieren.
- Maßnahmen zur Anlage von bienen- und insektenfreundlichen Flächen.
Bürgerschaftliches Engagement bedeutet, dass zumindest ein Teil der Maßnahme durch Mitglieder von Vereinen, Gruppen oder Initiativen ehrenamtlich ausgeführt werden. Die Gruppen können sich auch nur einmalig für die Durchführung des Projektes zusammenfinden, müssen also nicht im Sinne des Vereinsrechts o.ä. organisiert sein.
Eine Interkommunale Zusammenarbeit zielt auf die Aktivierung der Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Kommunen im ländlichen Raum ab:
- gemeinsame Entwicklung von Aufgaben und Maßnahmen,
- Bündelung von Aktivitäten,
- Koordinierung kommunaler Dienstleistungsangebote,
- Einrichtung gemeinschaftlicher Servicestellen.
Interkommunale Zusammenarbeit soll Gemeinschaftslösungen für das soziale und kulturelle Leben, für Versorgung und Dienstleistung, für Grün- und Infrastruktur, für touristische und freizeitorientierte Angebote herbeiführen, um Synergieeffekte zu erzielen und die Kostenlast gemeinsam zu tragen.
Die Förderung der Anlage von bienen- und insektenfreundlichen Flächen zielt darauf ab, ökologisch geringwertige Flächen durch Einsaat oder Anpflanzung für blütenbesuchende Insekten aufzuwerten. Voraussetzung ist, dass die Flächen zuvor hinsichtlich deren Eignung für blütenbesuchende Insekten ökologisch geringwertig sind. Ausgleichsflächen werden nicht gefördert.
Auch Maßnahmen, die die Entwicklung und den Ausbau erneuerbarer Energien im Rahmen der Umsetzung der Energiewende im ländlichen Raum zum Gegenstand haben, sind förderfähig.
Die zu fördernden Maßnahmen sollen innovativ sein und einen Einmaligkeitscharakter aufweisen.