Zweite Fortschreibung des Maßnahmenplans für den Landkreis Ahrweiler, Feststellung vom 05.01.2024
Mit dem nationalen Wiederaufbaufonds des Bundes und der Länder ist die Möglichkeit geschaffen worden, den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 zu finanzieren. Das Land Rheinland-Pfalz hat die Regelungen zum Abruf der Finanzmittel aus dem Sondervermögen in der VV Wiederaufbau RLP 2021 festgelegt. Unter anderem sind demnach die Landkreise verpflichtet, jeweils einen gesonderten Maßnahmenplan zu erstellen, welcher eine Übersicht über die Aufbauprojekte der öffentlichen Infrastruktur in ihrem Zuständigkeitsbereich darstellt.
Im Landkreis Ahrweiler sind viele Aufbauprojekte in der Umsetzung oder bereits abgeschlossen. Zur Realität gehört allerdings auch, dass sich vor allem größere Projekte, die aufgrund ihrer Komplexität längere Zeiträume benötigen, noch in der Planungsphase befinden. Durch die nun erfolgte Aktualisierung des Maßnahmenplans ist diese Übersicht zum zweiten Mal fortgeschrieben und an den aktuellen Stand der Planungen angepasst worden.
Im Zuge dessen wurden die einzelnen überarbeiteten Maßnahmenpläne des Kreises Ahrweiler, seiner Eigenbetriebe, der Kommunen sowie der Zweckverbände gesammelt und auf Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft. Anschließend wurde der gebündelte, kreisweite Maßnahmenplan dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vorgelegt. Die Feststellung ist mit Stand 05.01.2024 erfolgt.
Die aktualisierte Übersicht finden Sie hier.
Auf einen Blick
- Kreisweit hat sich die Anzahl der durchzuführenden Maßnahmen von 2655 (ursprünglicher Maßnahmenplan), über 2759 (Feststellung der ersten Fortschreibung) auf nun 2886 erhöht. Dies stellt eine Steigerung um 127 Maßnahmen oder rund 4,60 Prozent in Bezug auf die festgestellte erste Fortschreibung dar.
- Die erwartete Fördersumme hat sich von 3.770.684.328,80 € (ursprünglicher Maßnahmenplan) über 4.110.291.312,45 € (Feststellung der ersten Fortschreibung) auf nun 4.082.963.491,69 € reduziert. Dies stellt eine Reduzierung um 27.327.820,76 € oder rund 0,66 Prozent in Bezug auf die festgestellte erste Fortschreibung dar.
Kommune | Summe Maßnahmen | erwartete Fördersumme |
Stadt Bad Neuenahr – Ahrweiler | 1449 | 1.578.044.498,23 € |
Stadt Sinzig | 63 | 80.933.989,01 € |
Stadt Remagen | 1 | 100.000,00 € |
Gemeinde Grafschaft | 189 | 17.883.975,00 € |
VG Adenau | 214 | 176.507.169,29 € |
VG Altenahr | 776 | 1.400.733.062,94 € |
VG Bad Breisig | 4 | 1.462.500,00 € |
VG Brohltal | 2 | 32.842,51 € |
Zweckverbände | 53 | 182.690.000,00 € |
Landkreis | 135 | 644.575.454,71 € |
Gesamt | 2886 | 4.082.963.491,69 € |