Breadcrump

Erster Maßnahmenplan für den Landkreis Ahrweiler vom 09.02.2022

Informationen zum Maßnahmenplanverfahren

Nach der Flutkatastrophe, die in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 insbesondere das Ahrtal heimsuchte, haben Bund und Länder mit dem Nationalen Wiederaufbaufonds den Grundstein für den Wiederaufbau in den flutbetroffenen Bundesländern gelegt.

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit der VV Wiederaufbau RLP 2021 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Auszahlungen der Aufbauhilfen geschaffen. Flutbetroffene Kommunen können hiernach Fördermittel zur Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur und für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen beantragen.

Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass Förderungen nur für Maßnahmen gewährt werden können, die als Teil eines Maßnahmenplans bestätigt worden sind und bei denen die Schadenskausalität sowie die Notwendigkeit der Wiederherstellung nachgewiesen worden ist.

Das Maßnahmenplanverfahren ist dabei wie folgt abgelaufen:

  • Die Gemeinden haben für ihr Gebiet aufgrund der erfolgten Schadensschätzungen eine Übersicht über die notwendigen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur erstellt. Dabei waren auch die nicht kommunalen Träger (z.B. Vereine, die Sportstätten als Teil der kommunalen Infrastruktur bewirtschaften) zu beteiligen.
  • Die so entstandenen kommunalen Maßnahmenpläne wurden in den jeweiligen politischen Gremien (z.B. Stadtrat Sinzig, Verbandsgemeinderat Altenahr, etc.) entsprechend beschlossen.
  • Ebenso hat die Kreisverwaltung die Maßnahmen ihrer verschiedenen Abteilungen und Eigenbetriebe zusammengetragen und einen kreiseigenen Maßnahmenplan erstellt, der durch den Kreis- und Umweltausschuss beschlossen wurde.
  • Die kommunalen Maßnahmenpläne wurden mit dem kreiseigenen Maßnahmenplan zu einem kreisweiten Maßnahmenplan für den Landkreis Ahrweiler zusammengefasst und dem Ministerium des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz vorgelegt.
  • Dieser kreisweite Maßnahmenplan für den Landkreis Ahrweiler vom 09.02.2022 wurde durch das Ministerium des Innern und für Sport am 06.04.2022 festgestellt.

Der Maßnahmenplan dient der Erstellung eines Regionalbudgets und liefert eine Übersicht über Umfang und Anzahl der geplanten Wiederaufbaumaßnahmen.

Maßnahmen, die in diesem Maßnahmenplan noch nicht enthalten sind, können im Rahmen der ersten Fortschreibung des Maßnahmenplans zum 30.09.2022 nachgemeldet werden. Darüber hinaus kann auch die Höhe des Finanzbedarfs im Rahmen der Fortschreibung angepasst werden, da die im ersten Maßnahmenplan enthaltenen Kostenangaben in vielen Fällen auf Schätzungen beruhen.

Auf einen Blick

  • Kreisweit wurden 2.655 Maßnahmen für den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur gemeldet (z.B. Straßen, Brücken, Kanalleitungen, Versorgungsleitungen, Kindertagesstätten, Schulen, Sportplätze, Sanierung der Uferböschungen und Zuläufe der Ahr, etc.)
  • Die Schadenshöhe an der öffentlichen Infrastruktur wurde mit 3.770.684.328,80 Euro beziffert.
  • Der Maßnahmenplan des Landkreises Ahrweiler wurde mit Schreiben vom 06.04.2022 durch das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz festgestellt.
  • Das hier festgelegte Schadensbudget beträgt rund 3,77 Mrd. Euro.

Erwartete Fördersummen

KommuneGesamtsumme
Stadt Bad Neuenahr – Ahrweiler1.705.680.176,00 €
Stadt Sinzig 72.530.840,00 €
Gemeinde Grafschaft6.553.500,00 €
VG Adenau122.470.093,30 €
VG Altenahr1.406.039.590,00 €
VG Bad Breisig850.000,00 €
VG Brohltal32.070,50 €
Abwasserzweckverband23.280.000,00 €
Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr13.700.000,00 €
Kreis419.548.059,00 €
  
Gesamt                  3.770.684.328,80 €

MENU