Agrarförderung

AKTUELLES: Die Antragsfrist für Direktzahlungen endet am 15.05.2024. Betriebe, welche diese Frist versäumt haben, können den Antrag noch bis 31.05.2024 nachreichen. Die Prämie wird jedoch um ein Prozent je Tag, an dem der Antrag verspätet eingeht, gekürzt. Bis zum 31.05.2024 können bereits eingereichte Anträge von den Antragstellenden geändert/korrigiert werden. Eine spätere Änderung ist bis 30.09.2024 möglich, sofern in dem Betrieb noch keine Vor-Ort-Kontrolle stattgefunden hat.

Im Zuge der Agrarverwaltungsreform wurde die Kreisverwaltung als zentrale Stelle der Agrarförderung ausgebaut. Aufgabenschwerpunkt bildet demgemäß die Abwicklung der Agrarförderanträge.

Ziele sind

  • die Einkommen landwirtschaftlicher Unternehmen in Rheinland-Pfalz zu stabilisieren,
  • die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger, umwelt- und tiergerechter sowie nachhaltiger und damit existenzfähig für die Zukunft zu machen und
  • die Entwicklung des ländlichen Raumes zu begleiten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere

  • die EU-Direktzahlungen (Basis-, Greening-, Umverteilungs-, Junglandwirteprämie),
  • das Programm Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) sowie
  • die Umstrukturierungsmaßnahmen Weinbau

Die wichtigsten Informationen, Ausfüllhinweise und erläuternden Rechtstexte finden Sie unter folgenden Links:

  1. www.add.rlp.de  
  2. www.dlr.rlp.de

Weitere Informationen zu

  1. den einzelnen Förderprogrammen
    • Direktzahlungen (Basisprämie, Greening-Prämie, Junglandwirteprämie), Umverteilungsprämie und Kleinerzeugerregelung
    • Flächenzahlungen für bestimmte landwirtschaftliche Kulturpflanzen
    • Umweltschonende Landbewirtschaftung
    • Steillagenweinbau
    • Umstrukturierungsmaßnahme Weinbau
  2. den Antragsvoraussetzungen
  3. den festgelegten Antragsfristen

finden sie beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, unter Themen – Landwirtschaft – Agrarförderung, sowie auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

Agrarumweltprogramm

Programm Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa)

Dieses Programm zielt darauf ab, extensive Erzeugungspraktiken im Agrarbereich aus Gründen des Umweltschutzes und des Landschaftserhalts zu fördern.
Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:

  • durch eine möglichst flächendeckende Landbewirtschaftung die Kulturlandschaft langfristig zu erhalten,
  • wirkungsvolle Maßnahmen zugunsten des biotischen Ressourcenschutzes umzusetzen,
  • die landwirtschaftliche Produktion durch spezielle, kontrollierbare Produktionsverfahren umweltverträglicher zu gestalten und
  • dem Wunsch der Verbraucher nach qualitativ hochwertigen und gleichzeitig umweltschonend erzeugten Nahrungsmitteln nachzukommen.

Die Antragsfrist wird jährlich bekannt gegeben.

Das Programm beinhaltet nachfolgend aufgeführte Programmteile:

  1. Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland
  2. Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  3. Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter
  4. Anlage von Gewässerrandstreifen (Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur)
  5. Umweltschonende Steil- und Steilstlagenweinbau
  6. Saum- und Brandstrukturen im Ackerbau
  7. Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland
  8. Grünlandbewirtschaftung in den Taulauen der Südpfalz
  9. Alternative Pflanzenschutzverfahren
  10. Vertragsnaturschutz Grünland
  11. Vertragsnaturschutz Kennarten
  12. Vertragsnaturschutz Weinberg
  13. Vertragsnaturschutz Acker
  14. Vertragsnaturschutz Streuobst
  15. Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau
  16. Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen

Umfangreiche Erläuterungen hierzu werden vom Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz (www.agrarumwelt.rlp.de) angeboten.

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