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Donnerstag, 5. Dezember 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Zuständigkeitswechsel beim Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder

Das Starke-Familien-Gesetz der Bundesregierung, das seit dem 1. August in Kraft ist, bringt für Familien Verbesserungen auch beim Bildungs- und Teilhabepaket mit. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Seit der Einführung im Jahr 2011 wurde die Leistung zentral für alle leistungsberechtigten Personenkreise bei der Kreisverwaltung bearbeitet. Das ändert sich nun: Ab dem 1. Januar 2020 bearbeitet das Jobcenter alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II. Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz übernehmen die Stadt-, Verbands- und Gemeindeverwaltungen die Bearbeitung ab dem 1. April 2020, bis dahin bleibt die Kreisverwaltung zuständig. Die Kreisverwaltung wird auch in Zukunft für alle Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz die Anträge bearbeiten.

Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes wurde unter anderem eine Vereinfachung des Antragsverfahrens beschlossen: Wer Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, muss seitdem keinen separaten Antrag für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets stellen. Die Leistungen werden automatisch mit dem Grundantrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt beantragt und müssen dann lediglich während des laufenden Bewilligungszeitraums unter Vorlage eines Nachweises der Inanspruchnahme der Leistung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für die Lernförderung, welche weiterhin separat beantragt werden muss.

Weitere Informationen bei: Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Judith Groß, Telefon: 02641/975-522, E-Mail: but@kreis-ahrweiler.de.

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