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Freitag, 17. Januar 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Wohnraumförderung: Land erhöht Einkommensgrenze

Die Förderinstrumente der Investitions- und Strukturbank (ISB) zur Schaffung von Wohnraum kommen künftig mehr Haushalten zu Gute. Das Land Rheinland-Pfalz hat zum 1. Januar die zulässige Einkommensgrenze erhöht. Das teilt die Wohnraumförderstelle des Kreises mit.

Damit steigt die Zahl der Haushalte, die für die Landesprogramme der Wohnraumförderung antragsberechtigt sind. Künftig kann so beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern, die ein jährliches Gesamthaushaltseinkommen von bis zu 82.000 Euro Brutto hat, ein zinsgünstiges, fest verzinstes Darlehen bekommen. Mit entsprechenden Tilgungszuschüssen müssen diese nicht komplett zurückgezahlt werden.

Zugleich haben ab sofort auch mehr Menschen Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung. Alleinerziehende mit zwei Kindern zum Beispiel sind unter Umständen bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von 70.000 Euro zum Einzug in entsprechende Wohnungen berechtigt.

Die je nach Haushaltsgröße geltenden Einkommensgrenzen sowie weitere Informationen zu den Förderinstrumenten der ISB gibt es bei der Wohnraumförderstelle des Kreises, Ute Göbel, Ute.Goebel@kreis-ahrweiler.de oder unter Telefon 02641/975-290.

Die ISB mit Sitz in Mainz ist die landeseigene Förderbank für Rheinland-Pfalz und unterstützt das Land bei der Umsetzung der Wirtschafts-, Struktur- und Wohnraumförderung. Mit Beratungsangeboten, zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften, Zuschüssen und Eigenkapitalfinanzierungen setzt sie ein breites Portfolio an Fördermöglichkeiten ein und bezieht hierbei auch Mittel des Landes, Bundes und der Europäischen Union ein.

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