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Freitag, 23. Juni 2017

HINWEIS (Veröffentlichung vor 7 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Wohneigentum: Zinsgünstige Darlehen der ISB

Fördermöglichkeiten für den Erwerb, den Neubau und die Modernisierung von Häusern und Wohnungen bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Fördermöglichkeiten für den Erwerb, den Neubau und die Modernisierung von Häusern und Wohnungen bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die Kreisverwaltung Ahrweiler gibt eine aktuelle Übersicht.

Wohneigentum: Für die nachrangig gesicherten ISB-Darlehen Wohneigentum sind Zinsfestschreibungen von zehn, 15, 20 oder bis zur vollständigen Rückzahlung (etwa 30 Jahre) wählbar. Die Höhe der Zinsen liegt je nach Festschreibungsdauer derzeit bei 1,50 Prozent, 1,90 Prozent, 2,10 Prozent beziehungsweise 2,35 Prozent. Das Förderangebot richtet sich an Haushalte, die Wohneigentum bilden möchten. Voraussetzung: Bestimmte Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden. Beispielsweise können Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern über ein Jahresbruttoeinkommen von rund 79.000 Euro verfügen.

Modernisierungsmaßnahmen: In Rheinland-Pfalz sind fast 40 Prozent der Häuser älter als 50 Jahre. Für die Modernisierung einer selbst genutzten Immobilie sind ISB-Darlehen bis 60.000 Euro möglich. Bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren liegt der Zinssatz bei 0,5 Prozent, bei 15 beziehungsweise 20 Jahren sind es 0,9 und 1,1 Prozent im Jahr. Neu seit Januar 2017: Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Tilgungszuschuss bis zu 15 Prozent des ISB-Darlehens, maximal 6.000 Euro. Dieser wird bei Rückzahlungsbeginn vom ISB-Darlehen abgezogen. Der Einsatz von Eigenkapital ist nicht erforderlich.

Neben Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser oder zur Wärmedämmung, für die die Standards der Energieeinsparverordnung ausreichen, fördert die ISB Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz können gefördert werden.

Wer die Darlehen beantragt, braucht eine Förderbestätigung der Kreisverwaltung. Anträge für die ISB-Darlehen Wohneigentum und Modernisierung können ebenfalls über die Kreisverwaltung bei der ISB gestellt werden. Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ruf 02641/975-290, E-Mail ute.goebel@kreis-ahrweiler.de; ISB: www.isb.rlp.de.

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