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Mittwoch, 30. Januar 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Weiterführende Schulen: Jetzt anmelden

Informationen zum Anmeldeverfahren an den Realschulen plus, den Gymnasien und der IGS Remagen

Derzeit laufen
die Anmeldeverfahren für die 5. Klasse der weiterführenden Schulen in
Trägerschaft des Kreises Ahrweiler zum Schuljahr 2019/2020. Darauf weist die
Kreisverwaltung hin. Je nach Schulart gelten unterschiedliche
Aufnahmeverfahren.

Das Anmeldeverfahren der IGS Remagen ist vorgezogen und läuft noch bis zum 4. Februar 2019. Liegen mehr als 100 Anmeldungen vor,
entscheidet nach den gesetzlichen Vorschriften der Schulleiter im Benehmen mit
einem Aufnahmeausschuss der Schule nach einem Losverfahren. Damit ein
angemessener Anteil leistungsstärkerer und -schwächerer Schülerinnen und
Schüler erreicht wird, ist nach Leistungsgruppen zu differenzieren. Die
Zuordnung zu den drei Leistungsgruppen ergibt sich aus der Summe der Noten des
Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Sachunterricht. Innerhalb der Leistungsgruppen werden Schüler aus dem Kreis
Ahrweiler bevorzugt aufgenommen. Die Entscheidung über Aufnahme oder
Nicht-Aufnahme wird den Eltern in der zweiten Februarwoche schriftlich
mitgeteilt. Bei einer Nicht-Aufnahme bleibt genügend Zeit, das Kind im Rahmen
der regulären Anmeldefrist an einer anderen weiterführenden Schule (Realschule
plus oder Gymnasium) anzumelden.

Für die Anmeldung an den Realschulen
plus und Gymnasien
gilt folgendes Verfahren: Wenn an einer Schule die Zahl
der Anmeldungen höher ist als die Aufnahmekapazitäten, beginnt unmittelbar nach
Ablauf der Anmeldefrist ein geordnetes Nachverteilungsverfahren mit
festgelegten Auswahlkriterien. Das Anmeldeverfahren findet Ende Februar 2019
statt; eine Ausnahme ist das Are-Gymnasium, wo die Frist wegen des G8-Systems am 8. Februar endet. Wichtiges Kriterium für die
Aufnahme eines Kindes ist hier die räumliche Zuordnung unter Einbindung der
öffentlichen Verkehrsbeziehungen, also die Länge und Zumutbarkeit des Schulweges.
Das zweite, nachgeordnete Kriterium kann die Aufnahme von Geschwisterkindern
sein. Auf dieser Grundlage wird Schülern dann gegebenenfalls ein Platz an einer
anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.

Nach dem
Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen.
Die Eltern entscheiden sich in der Regel auf Basis der Grundschul-Empfehlung
und melden ihr Kind zunächst an der gewünschten Schule an. Es besteht jedoch
kein Anspruch, dass das Kind dort angenommen wird. Anmeldung ist also nicht
gleich Aufnahme. Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die
jeweilige Schulleitung über die Aufnahme, und zwar aufgrund der
Aufnahmekapazität. Diese hängt davon ab, für wie viele Klassen je Klassenstufe
die Schule ausgelegt ist. Wenn in Einzelfällen eine Schule
aus Platzgründen nicht alle Kinder aufnehmen kann, greift ein
Nachmeldeverfahren.

Die Eltern sind zur Angabe einer
Alternativschule rechtlich nicht verpflichtet. Die Kreisverwaltung empfiehlt jedoch,
sich frühzeitig Gedanken über eine Alternativschule zu machen. Auf dem
Vordruck, den die Eltern erhalten, kann diese Alternativschule freiwillig
eingetragen werden. Den Schulen erleichtert das die Abstimmung untereinander.

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