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Donnerstag, 25. Januar 2024

Weiterführende Schulen des Kreises Ahrweiler – Jetzt anmelden!

Informationen zu Anmeldefristen und Aufnahmeverfahren

Derzeit laufen die Anmeldeverfahren für die 5. Klassen der weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises Ahrweiler zum Schuljahresbeginn 2024/2025. Je nach Schulart gelten unterschiedliche Aufnahmeverfahren. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die Integrierte Gesamtschule (IGS) Remagen nimmt noch bis Samstag, 3. Februar 2024, Anmeldungen entgegen. Liegen mehr als 100 Anmeldungen vor, entscheidet nach den gesetzlichen Vorschriften die Schulleitung im Benehmen mit einem Aufnahmeausschuss der Schule nach einem Losverfahren. Damit ein angemessener Anteil leistungsstärkerer und -schwächerer Schülerinnen und Schüler erreicht wird, ist nach Leistungsgruppen zu differenzieren. Die Zuordnung zu den drei Leistungsgruppen ergibt sich aus der Summe der Noten des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Innerhalb der Leistungsgruppen werden Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Ahrweiler bevorzugt aufgenommen. Die Entscheidung über Aufnahme oder Nicht-Aufnahme an der IGS wird den Eltern in der zweiten Februarwoche schriftlich mitgeteilt. Bei einer Nicht-Aufnahme ist im Rahmen der allgemeingültigen Anmeldefrist bis zum Dienstag, 5. März 2024, die Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule (Realschule plus oder Gymnasium) möglich.

Für die Anmeldung an den Realschulen sowie den Gymnasien gilt folgendes Verfahren: Die Anmeldefrist endet am Dienstag, 5. März 2024.
Ausnahme: Für Anmeldungen am Are-Gymnasium in Grafschaft-Ringen endet die Frist wegen des G8-Systems bereits am 14. Februar 2024.

Wichtiges Kriterium für die Aufnahme eines Kindes ist hier die räumliche Zuordnung unter Einbindung der öffentlichen Verkehrsbeziehungen, also die Länge und Zumutbarkeit des Schulweges. Das zweite, nachgeordnete Kriterium kann die Aufnahme von Geschwisterkindern sein. Auf dieser Grundlage wird Schülerinnen und Schülern gegebenenfalls ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.

Nach dem Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Die Eltern entscheiden sich in der Regel auf Basis der Grundschul-Empfehlung und melden ihr Kind zunächst an der gewünschten Schule an. Es besteht jedoch kein Anspruch, dass das Kind dort angenommen wird. Anmeldung ist also nicht gleich Aufnahme.
Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität. Diese hängt davon ab, für wie viele Klassen je Klassenstufe die Schule ausgelegt ist. Kann eine Schule aus Platzgründen nicht alle Kinder aufnehmen, greift ein Nachverteilungsverfahren mit festgelegten Auswahlkriterien: Wichtigstes Kriterium ist die Länge des Schulweges, nachgeordnet die Aufnahme von Geschwisterkindern. Auf dieser Grundlage wird Schülerinnen und Schülern ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.

Die Eltern sind nicht verpflichtet, eine Alternativschule anzugeben. Die Kreisverwaltung empfiehlt jedoch, sich frühzeitig Gedanken über eine Alternativschule zu machen. Auf dem Vordruck, den die Eltern erhalten, kann diese Alternativschule freiwillig eingetragen werden. Den Schulen erleichtert dies die Abstimmung untereinander.

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