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Mittwoch, 15. November 2017

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Versammlungen in Remagen bestätigt

Die für das Versammlungsrecht zuständige Kreisverwaltung Ahrweiler hat insgesamt fünf Veranstaltungen bestätigt, die für Samstag, 18. November 2017, in Remagen angemeldet wurden.

Die für das Versammlungsrecht zuständige Kreisverwaltung Ahrweiler hat insgesamt fünf Veranstaltungen bestätigt, die für Samstag, 18. November 2017, in Remagen angemeldet wurden. Es handelt sich um drei Versammlungen und zwei Aufzüge. Eine Kundgebung am RheinAhrCampus hat das Thema „Bunte Vielfalt Remagen“. Hier wird zusätzlich – wie schon im vorigen Jahr – der Lauf der Demokratie durchgeführt. Ferner wird im Rahmen einer weiteren Versammlung die Verhüllung der Schwarzen Madonna vorgenommen. Eine weitere Versammlung steht unter dem Thema „Gegen jeden Antisemitismus“.

Die Themen der Aufzüge lauten: „Historischer Gedenkspaziergang in der Stadt Remagen“ und „Gedenkmarsch für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern“. Die Bescheide des Kreises sind wie in den Vorjahren mit einer Reihe von Auflagen und Hinweisen verbunden, unter anderem: Verbot von volksverhetzenden und rassistischen Äußerungen, Waffentrageverbot, Uniformverbot, Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Auflage, dass die vorgeschriebenen Demonstrationswege eingehalten werden müssen.

Für Samstag, 25. November, sind zwei weitere Veranstaltungen angemeldet, wobei die Ausrichter noch nicht entschieden haben, ob sie tatsächlich durchgeführt werden. Dies wären nochmals die Versammlung „Bunte Vielfalt Remagen“ mit Lauf der Demokratie; sowie eine weitere Versammlung mit dem Thema „Keine Verdrehung der Geschichte an historischen Orten! Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus“.

Der Kreis kann den „Gedenkmarsch“ aufgrund mehrerer Gerichtsurteile nicht verbieten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte die entsprechende Veranstaltung im November 2011 für rechtmäßig erklärt und damit ein zuvor verhängtes Verbot des Kreises aufgehoben.

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