Was tun bei Verlust oder Diebstahl
DIEBSTAHL DES FAHRZEUGES
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (ggf. der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
- polizeiliche Diebstahlanzeige
DIEBSTAHL/VERLUST FAHRZEUGPAPIERE
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen
- soweit nicht beide Teile verloren/gestohlen: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
- bei Diebstahl polizeiliche Diebstahlanzeige
- Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
DIEBSTAHL/VERLUST KENNZEICHEN
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Soweit nicht beide Kennzeichen verloren/gestohlen wurden: das noch vorhandene Kennzeichenschild
- bei Diebstahl polizeiliche Diebstahlanzeige
- Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
Anmerkung:
- Bei dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Kenneichenschilder muss vor Ort eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung abgenommen werden. Dies ist keine vertretbare Handlung, somit muss die Fahrzeughalterin/ der Fahrzeughalter bzw. die Verfügungsberechtigte/ der Verfügungsberechtigte selbst vorstellig werden
- das Fahrzeug muss bei Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern umgekennzeichnet werden (neues Kennzeichen)