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Was tun bei Verlust oder Diebstahl

DIEBSTAHL DES FAHRZEUGES

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (ggf. der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
  • polizeiliche Diebstahlanzeige

DIEBSTAHL/VERLUST FAHRZEUGPAPIERE

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen
  • soweit nicht beide Teile verloren/gestohlen: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
  • bei Diebstahl polizeiliche Diebstahlanzeige
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung

DIEBSTAHL/VERLUST KENNZEICHEN

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Soweit nicht beide Kennzeichen verloren/gestohlen wurden: das noch vorhandene Kennzeichenschild
  • bei Diebstahl polizeiliche Diebstahlanzeige
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung


Anmerkung:

  • Bei dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Kenneichenschilder muss vor Ort eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung abgenommen werden. Dies ist keine vertretbare Handlung, somit muss die Fahrzeughalterin/ der Fahrzeughalter bzw. die Verfügungsberechtigte/ der Verfügungsberechtigte selbst vorstellig werden
  • das Fahrzeug muss bei Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern umgekennzeichnet werden (neues Kennzeichen)

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