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Rote Dauerprobekennzeichen

DAUERPROBEKENNZEICHEN FÜR HÄNDLER – Infoblatt

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Schriftlicher formloser Antrag mit Begründung
  • Nachweis der Halterdaten (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Gewerbeanmeldung bei Firmen
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Verkehrszentralregisterauszug 
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung
  • EC-Karte oder SEPA – Mandat / Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte

Anmerkung:
Gewerbeanmeldungen sind bei den Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich. Das Führungszeugnis ist ebenso über die Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltungen zu beantragen und werden direkt an die Zulassungsstelle gesendet.
Die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister ist über das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg zu beantragen und wird an Ihre Anschrift gesendet.


DAUERPROBEKENNZEICHEN FÜR OLDTIMER – Infoblatt

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Gewerbeanmeldung bei Firmen
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Verkehrszentralregisterauszug (online über Kraftfahrtbundesamt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung
  • Gutachten eines aaS oder aaP für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach § 23 StVZO
  • EC-Karte oder SEPA – Mandat / Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte


Anmerkung:
Unter den Begriff des Oldtimers fallen beim Historischen Kennzeichen Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind (d.h. entscheidend ist das Datum der Erstzulassung) und nunmehr vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes zum Einsatz kommen (d. h. keine tägliche Fahrten zur Arbeit, keine gewerbliche Nutzung).

Wichtig: Aufzeichnungspflicht für alle Fahrten (Fahrtenbuch)

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