Verlängerung einer Fahrerlaubnis

CHECKLISTE

Klassen C1, C1E, C, CE

  • biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • augenärztliche Untersuchung
  • ärztliche Untersuchung

Klassen D1, D1E, D, DE

  • biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • augenärztliche Untersuchung
  • ärztliche Untersuchung
  • ab Erreichen des 50. Lebensjahres, auch wenn das 50. Lebensjahr während der Geltungsdauer vollendet wird: Leistungstest
  • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Wenn die Fahrerlaubnis abgelaufen ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine theoretische und eine praktische Prüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die theoretischen und praktischen Kenntnisse nicht mehr besitzt. Als solche Tatsache gilt auch ein längerer Zeitraum einer fehlenden Fahrberechtigung aber auch einer fehlenden Fahrpraxis. Hier können bereits nach fünf Jahren Befähigungszweifel die Forderung nach erneuten Prüfungen begründen. 

GEBÜHREN

  • 43,90 €
  • Bei zusätzlich beantragter Eintragung der Weiterbildungsbescheinigungen für Berufskraftfahrer: 72,50 € 
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