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Eintragung der Bescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Bei den Bescheinigungen nach dem BKrFQG handelt es sich entweder um die Grundqualifikation oder um die Bescheinigungen über die Teilnahme an der Weiterbildung. Diese werden für fünf Jahre eingetragen.

GÜTERKRAFTVERKEHR

Grundqualifikation (GQ):

Die GQ ist nachzuweisen, wenn Sie die Klassen BE, C1, C1E, C und CE nach dem 10. September 2009 neu erworben haben und gewerblich im Güterkraftverkehr tätig sind.

Diese ist wie folgt nachzuweisen:

  • durch einen erfolgreichen Abschluss in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder eine Ausbildung, in der man vergleichbare Fähigkeiten erwirbt,
  • durch eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung für die GQ (Theorieprüfung: 4 Stunden, praktische Prüfung: 3,5 Stunden, ab 18 Jahren)
  • durch eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung für die Beschleunigte Grundqualifikation (BGQ) (Theorieprüfung: 1,5 Stunden, praktische Prüfung nicht erforderlich, ab 21 Jahren)

Weiterbildung (WB):

Die WB ist für fünf Jahre nach Erwerb der GQ bzw. der BGQ nachzuweisen.

Wenn Sie den Führerschein der Klassen BE, C1, C1E, C, CE vor dem 10. September 2009 erworben haben, gelten Sie als grundqualifiziert und müssen lediglich die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung (35 Stunden) nachweisen.

PERSONENVERKEHR

Grundqualifikation:

Die GQ ist nachzuweisen, wenn Sie die Klassen D1, D1E, D und DE nach dem 10. September 2008 neu erworben haben und gewerblich im Personenverkehr tätig sind.

Diese ist wie bereits oben genannt nachzuweisen.

Weiterbildung:

Die WB ist fünf Jahre nach Erwerb der GQ bzw. BGQ nachzuweisen.

Wenn Sie den Führerschein der Klassen D1, D1E, D und DE vor dem 10. September 2008 erworben haben, gelten Sie als grundqualifiziert und müssen lediglich die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung (35 Stunden) nachweisen.

CHECKLISTE

  • biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • oben genannte Nachweise

GEBÜHREN

  • Umtausch EU-Führerschein auf EU-Führerschein: 38,60 €
  • Umstellung alter Führerscheine auf EU-Führerschein: 38,60 €
  • bei zusätzlich beantragter Verlängerung: 72,50 €
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