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Donnerstag, 5. Februar 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 9 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Trinkwasser: Reduzierung der Chlorung Ende Februar möglich

Wie ist der Sachstand beim Trinkwasser in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Gemeinde Grafschaft? Die Kreisverwaltung Ahrweiler gibt einen aktuellen Zwischenbericht.

Wie ist der Sachstand beim Trinkwasser in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Gemeinde Grafschaft? Die Kreisverwaltung Ahrweiler gibt einen aktuellen Zwischenbericht.

Trinkwasser ist ein sensibles Gut, das mit höchsten Sicherheitsstandards geschützt werden muss. Beispiel: Bereits der Nachweis eines einzigen E-coli-Bakteriums in den 400 Kilometer langen Leitungsnetzen des Trinkwassers löst umfangreiche Sofortmaßnahmen aus.

Die Träger der Wasserversorgung müssen daher sicherstellen, dass ein erneuter Störfall wie im September nicht mehr eintritt. Das gilt für die 12 Kilometer lange Transportleitung mit ihren 18 Schachtbauwerken, die 400 Kilometer langen Leitungsnetze, 14 Hochbehälter, 11 Druckerhöhungsanlagen und 5 Pumpwerke.

Seit dem September-Störfall haben die Wasserversorger intensiv an diesen technischen und baulichen Maßnahmen gearbeitet, um die Sicherheit zu garantieren. Beispiele sind: die Stilllegung eines Hochbehälters, die Reinigung und Desinfizierung aller weiteren Hochbehälter, umfangreiche Spülungen im gesamten Leitungsnetz, die Nachrüstung von Abpumpsystemen in Schächten. Besonders wichtig: der Einbau von Überwachungssystemen, um den Druck in der Transportleitung zu messen. Diese Sicherungsmaßnahmen wurden bisher von mehr als 1.500 Trinkwasserproben mit 5.000 Einzelergebnissen begleitet, kontrolliert und abgesichert.

Aufgrund der Maßnahmen, die die Wasserversorger in den vergangenen Monaten durchgeführt haben, geht das Kreis-Gesundheitsamt nach derzeitiger Einschätzung davon aus, dass die erforderliche erhöhte Chlorung des Trinkwassers Ende Februar reduziert werden kann. Voraussetzungen hierfür sind allerdings eine Reihe weiterer technischer Nachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sachverständigen sowie weitere Kontrollbefunde. Die Chlorreduzierung wird mit dem Trinkwasserexperten Prof. Dr. med. Martin Exner vom Hygiene-Institut der Universität Bonn abgestimmt.

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