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Mittwoch, 6. April 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Temporäre Bauschuttplätze noch bis 30. April geöffnet

Recyceltes Material zum Wiederaufbau steht weiterhin kostenlos zur Verfügung

Durch die Flut vom 14. auf den 15. Juli 2022 sind immense Mengen an Bauschutt durch die Aufräum- und Sanierungsarbeiten im Aufbaugebiet entstanden. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden daher Möglichkeiten geschaffen, den angefallenen Bauschutt kostenlos und ortsnah zu entsorgen. Zu diesem Zweck wurden durch die Kreisverwaltung Ahrweiler vorübergehende Bauschuttplätze im Ahrtal geschaffen.

Die Annahmestellen wurden kurzfristig an zentralen, gut erreichbaren Stellen eingerichtet. Aufgrund des Bedarfs erfolgte die Einrichtung auch in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten, Schulen oder im vorläufig durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ahr. Eine längerfristige Bauschuttannahme ist insbesondere dort jedoch nicht möglich. So besteht die Gefahr, dass bei zukünftigen Hochwassern die Plätze überflutet und das Material wegeschwemmt wird. Zudem können den Anwohnerinnen und Anwohnern die Lärm- und Staubbelästigungen nicht dauerhaft zugemutet werden. Aus diesem Grund kann eine Annahme von Bauschutt an diesen temporär eingerichteten Plätzen nur noch bis zum 30. April 2022 erfolgen.

Bauschutt, der ab dem 1. Mai zur Entsorgung ansteht, kann auf zugelassenen Annahmestellen entsorgt werden. Im Kreisgebiet sind hier als Annahmestellen unter anderem die Wertstoffhöfe des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) in Kripp, Niederzissen und Leimbach zu nennen, die gegen Gebühr Bauschutt in kleinen Mengen annehmen. Größere Bauschuttmengen können wie bereits vor der Flut kostenpflichtig bei den gewerblichen Annahmestellen entsorgt werden. Zertifizierte Fachbetriebe sind beispielsweise über das Entsorgungsfachbetriebsregister auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt hinterlegt (Abfallschlüssel 170904 – gemischte Bau- und Abbruchabfälle).

Die hierbei entstehenden Kosten können durch die Betroffenen entweder über bestehende Versicherungen oder über die staatlichen Finanzhilfen zum Wideraufbau für Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften geltend gemacht werden.

Auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter https://isb.rlp.de/unwetterhilfen sind nähere Informationen zum Antragsverfahren zu finden.

Ab dem 1. Mai erfolgt auf den Bauschuttplätzen nur noch die Verwertung des vorhandenen Materials. Nach wie vor können Privatpersonen, Gewerbetreibende und Gebietskörperschaften den recycelten Bauschutt für Wiederaufbaumaßnahmen im Flutgebiet an den Bauschuttplätzen abholen. Die Ausgabe des sogenannten RCL-Materials erfolgt kostenlos.

Die Öffnungszeiten der jeweiligen Bauschuttplätze sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Ahrweiler unter https://kreis-ahrweiler.de veröffentlicht.

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