Breadcrump

Donnerstag, 25. Januar 2018

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Schulträger beantragen 2,2 Millionen Euro

Bundesmittel für finanzschwache Kommunen im AW-Kreis

Sieben kommunale Schulträger im Kreis Ahrweiler sollen insgesamt 2,2 Millionen Euro an Bundesmitteln aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm 3.0“ erhalten.

Sieben kommunale Schulträger im Kreis Ahrweiler sollen insgesamt 2,2 Millionen Euro an Bundesmitteln aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm 3.0″ erhalten. Der Kreis- und Umweltausschuss hat einer entsprechenden Maßnahmenliste der Kommunen zugestimmt. Die Liste geht jetzt aus der Kreisverwaltung ans rheinland-pfälzische Finanzministerium und wird dort geprüft.

Im Einzelnen handelt es sich um die Verbandsgemeinden Altenahr, Bad Breisig und Brohltal, die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, die Gemeinde Grafschaft sowie zwei Ortsgemeinden, die nach der Definition des Landes Rheinland-Pfalz im Einvernehmen mit dem Bund als finanzschwach einzustufen sind.

Daraus ergibt sich folgende Verteilung:

  • Verbandsgemeinde (VG) Altenahr: 236.000 Euro
  • VG Bad Breisig: 187.000 Euro
  • Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: 468.000 Euro
  • VG Brohltal: 400.000 Euro
  • Gemeinde Grafschaft: 150.000 Euro
  • Stadt Remagen: 336.000 Euro
  • Stadt Sinzig: 451.000 Euro.

Der Anteil am Regionalbudget von zwei weiteren finanzschwachen Schulträgern, der Ortsgemeinden Berg (VG Altenahr) und Wassenach (VG Brohltal) mit ihren Grundschulen, wurde wegen des Mindest-Investitionsvolumens von je 100.000 Euro ihren jeweiligen Verbandsgemeinden zugeordnet.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler kritisiert, dass der Kreis Ahrweiler – neben der Verbandsgemeinde Adenau – als Schulträger von 13 kreiseigenen Schulen mit Investitionen in Millionenhöhe nicht in den Genuss der Fördermittel kommt.

Bei der jetzigen Maßnahmenliste handelt es sich um das 2. Kapitel des Kommunalinvestitions-Förderungsgesetzes, das finanzschwache Schulträger mit einer Förderung von 90 Prozent unterstützt. Die Baumaßnahmen, meist sind es Sanierungsarbeiten an und in den Schulgebäuden, dürfen nicht vor dem 1. Juli 2017 begonnen worden sein und müssen bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

MENU