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Freitag, 27. Oktober 2017

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Resolution des Kreistages Ahrweiler zum Projekt Ultranet der Amprion GmbH

Der Kreistag Ahrweiler ist sich der Verantwortung für den Ausbau der Übertragungs-, der örtlichen Stromverteilungsnetze, aber auch den Ausbau der dezentralen Speicherkapazitäten im Rahmen der Energiewende bewusst.

Der Kreistag hat folgende Resolution zur geplanten Ultranet-Trasse der Firma Amprion beschlossen:

Der Kreistag Ahrweiler ist sich der Verantwortung für den Ausbau der Übertragungs-, der örtlichen Stromverteilungsnetze, aber auch den Ausbau der dezentralen Speicherkapazitäten im Rahmen der Energiewende bewusst. Die projektierte und örtlich vorhandene Trasse der geplanten Ultranet Gleichstrom 380-kV Höchstspannungsleitung führt quer durch den Kreis Ahrweiler. Sie verläuft streckenweise an der A 61 vorbei, über das Gebiet der Gemeinde Grafschaft, der Städte Bad Neuenahr- Ahrweiler und Sinzig sowie der Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal. So werden die bestehende Stromtrasse und die zugehörigen Masten genutzt.

Mit Blick auf das abgeschlossene Scoping-Verfahren und die im nächsten Schritt von der Bundesnetzagentur einzuleitende Bundesfachplanung fordert der Kreistag Ahrweiler, dass nachstehende Voraussetzungen zwingend erfüllt werden:

  1. Der Kreistag fordert die Bundesnetzagentur auf, die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Projektes Ultranet einer nochmaligen Überprüfung zu unterziehen.
  2. Bei einer Realisierung des Projektes „Ultranet“ der Amprion GmbH ist sicherzustellen, dass von den Gleichstromleitungen keine nachteiligen Auswirkungen auf Menschen und Tiere ausgehen. Der bloße Hinweis, dass Grenzwerte einzuhalten sind, ist nicht ausreichend. Vielmehr sollten die konkreten unterschiedlichen Wirkungen der differierenden elektromagnetischen Felder auf Mensch und Fauna detailliert beschrieben und bewertet werden. Die beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angesiedelte Strahlenschutzkommission (SSK) kommt zum Schluss, dass „durch die bei Hochspannungs-­Gleichstromübertragungsleitungen anzuwendenden magnetischen Gleichstromfelder keine gesundheitlich relevanten Auswirkungen auf die Allgemeinbevölkerung zu erwarten sind.“. Da, so die Strahlenschutzkommission, „die Angabe von belastbaren Schwellenwerten im Hinblick auf die begrenzte Datenlage derzeit nicht möglich ist“, empfiehlt sie für derartige Gleichstromleitungen „die Durchführung weiterer Forschungsprojekte vor allem in Form von Humanstudien unter gut kontrollierten Bedingungen“. Die Ergebnisse aus dem zurzeit laufenden Bundesforschungsprogramm „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ sollen in den Planungsprozess mit einbezogen werden.
  3. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der bundesgesetzlich neue Grundsatz für Gleichstromtrassen, Erdkabel ist die Regel – Freileitung ist die Ausnahme, gerade für das Pilotprojekt Ultranet und nur in Rheinland-Pfalz nicht greifen soll.
  4. Im Hinblick auf Natur und Landschaft soll es keine nachteiligen Auswirkungen geben.

Deshalb fordern wir die Bundesnetzagentur auf, die Unbedenklichkeit der Maßnahme entsprechend der im Scoping-Verfahren abgegebenen Stellungnahme der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 14.04.2016 (Az.: 1.4-11-509) im weiteren Planungsprozess sicherzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Über Einzelheiten wird der KUA informiert.

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