Breadcrump

Montag, 19. Juli 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Nutzung von Brachflächen für Futterzwecke und Beweidung

Aufgrund der Starkregenereignisse der letzten Tage sind zahlreiche Futterflächen im Kreis zum Teil nicht mehr nutzbar. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat deshalb verfügt, dass seit dem 16. Juli 2021 brachliegende Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden dürfen. Dies gilt für Flächen in ganz Rheinland-Pfalz.

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