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Montag, 17. Januar 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Neue Fördermöglichkeiten für heimische Unternehmen

Kreis Ahrweiler ist bis 2027 anerkanntes GRW-Fördergebiet

Seit dem 1. Januar 2022 ist der Kreis Ahrweiler erstmals Teil des Förderprogramms „Gemeinschaftsaufgabe“ für die neue Förderperiode 2022 bis 2027. Die Kreiswirtschaftsförderung hatte sich für eine Aufnahme des Kreises eingesetzt. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen, Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen. Das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe – Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland.

„Unser Nachbar-Landkreis Vulkaneifel war im Gegensatz zum Kreis Ahrweiler bisher GRW-Gebiet und konnte daher Unternehmen direkte Zuschüsse zahlen. Dies führte in Einzelfällen bereits zu Abwanderungen aus der Verbandsgemeinde Adenau. Nun können wir dies in der Förderperiode ausgleichen und mit weiteren Argumenten überzeugen“, so der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL.

Auch die Kreiswirtschaftsförderung sieht in der GRW-Förderung einen weiteren wichtigen Baustein für den Wirtschaftsstandort Kreis Ahrweiler. „Mit der Aufnahme in das Förderprogramm konnten wir den Unternehmen im Kreis Ahrweiler eine weitere Fördermöglichkeit erschließen. Es handelt sich bei der Förderung um direkte Zuschüsse und dies ist angesichts der aktuellen Herausforderungen für unsere Unternehmen eine weitere wichtige Unterstützung“, so Tino Hackenbruch, Leiter der Kreiswirtschaftsförderung.

Der Kreis Ahrweiler ist als D-Fördergebiet im Förderprogramm eingestuft. Damit haben nun Unternehmen im Kreis Ahrweiler die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung von zehn bis 20 Prozent auf neue Investitionen zu erhalten. Gefördert werden beispielsweise eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens, wie bauliche Kosten, Maschinen und Einrichtungen. Grundsätzlich nicht förderfähig sind unter anderem Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Es werden nur Investitionen bewilligt, deren geplanter Umfang eine Zuschusshöhe von 20.000 Euro oder mehr zulässt und die innerhalb von höchstens 36 Monaten getätigt werden.

Umgesetzt wird das Programm von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Anträge können in der neuen Förderperiode ab dem Frühjahr 2022 bei der ISB gestellt werden.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung auf der Homepage der ISB unter https://isb.rlp.de/foerderung/153.html oder bei der Kreiswirtschaftsförderung, Servicestelle Förderprogramme, Anuriti Kumar, Telefon 02641-975-373, E-Mail anuriti.kumar@kreis-ahrweiler.de.

Die Anerkennung des Kreises Ahrweiler als Fördergebiet im Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe“ unterstützt heimische Unternehmen bei geplanten Investitionen und ist ein wichtiger Baustein für den Wirtschaftsstandort Kreis Ahrweiler. Foto: Fuhrmann/Verbandsgemeinde Adenau
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